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LG Darmstadt, 18.01.2019 - 2 O 140/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Darmstadt, 13.12.2019 - 2 O 146/19 (S. 3 des Vertrages) zutreffend darauf hingewiesen, dass der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten aus dem Vertrag "jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen" kann, was nicht ansatzweise zu beanstanden ist (so auch LG Darmstadt, Urt. v. 18.1.2019 -2 O 140/18).
- LG Darmstadt, 12.11.2019 - 13 O 195/19 Ebenfalls ist kein Fehler bezüglich des Hinweises auf die Rückzahlungsverpflichtung zu erkennen, da diese zum einen dem damaligen gesetzlichen Muster für die Widerrufsinformation von Verbraucherdarlehensverträgen entspricht und darüber hinaus die Beklagte im Rahmen der Widerrufserklärung auf bestimmte Besonderheiten beim verbundenen Vertrag hingewiesen hat, so dass spätestens aufgrund dessen eine klarstellende ordnungsgemäße Belehrung aus Sicht des Darlehensnehmers vorlag, die ihn auch nicht von dem Widerruf des Darlehensvertrags hätte abhalten können (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2019, Az. 2 O 140/18; Landgericht Bonn, Urteil vom 06.03.2017, Az. 17 O 156/16).