Rechtsprechung
LG Detmold, 02.07.2014 - 12 O 210/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Bahnunfall, Haftungsverteilung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflicht des Fahrzeugführers bei Annäherung an Bahnübergang
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensverteilung bei Unfällen zwischen Schienenbahnen und Kfz auf Bahnübergängen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die unheilvolle Begegnung I: Schienenbahn/Pkw - Haftungsverteilung?
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Sorgfaltsanforderungen beim Überqueren eines gesicherten Bahnübergangs
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadensverteilung bei Unfällen zwischen Schienenbahnen und Kfz auf Bahnübergängen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schadensverteilung bei Unfällen zwischen Schienenbahnen und Kfz auf Bahnübergängen
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Keine gesteigerten Sorgfaltspflichten beim Überqueren eines Bahnübergangs mit geöffneten Schranken
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Keine gesteigerten Sorgfaltspflichten beim Überqueren eines Bahnübergangs mit geöffneten Schranken
Verfahrensgang
- LG Detmold, 02.07.2014 - 12 O 210/12
- LG Hamburg, 31.07.2014 - 412 HKO 123/13
- OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
- LG Köln, 21.07.2015 - 81 O 152/13
- OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
- OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
- BGH, 30.11.2017 - I ZR 263/16
- BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16
- OLG Köln, 21.06.2019 - 6 U 131/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
Haftung von Bahnbetriebsunternehmen; Verkehrssicherungspflichtverletzung: …
Auszug aus LG Detmold, 02.07.2014 - 12 O 210/12
Entscheidend ist, dass er gerade durch die Einwirkungsmöglichkeiten und -verpflichtungen hinsichtlich dieses Teils des Betriebes imstande ist, die hiervon ausgehenden Gefahren abzuwenden oder zu verringern (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18. Mai 2011 - 2 O 8329/10 -, juris). - OLG Schleswig, 29.03.1985 - 1 Ss OWi 659/84
Mäßige Geschwindigkeit; Vorschrift; Bahnübergang ; Fahrer ; …
Auszug aus LG Detmold, 02.07.2014 - 12 O 210/12
Denn der Kraftfahrer hält die an Bahnübergängen vorgeschriebene mäßige Geschwindigkeit ein, wenn er sich im Rahmen der allgemein für die benutzte Straße zugelassenen Höchstgeschwindigkeit fortbewegt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. März 1985 - 1 Ss OWi 659/84 -, juris).
- LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12
Kollision, Eisenbahn, defekte Schranke
Das Gericht hat in dem Verfahren des Landgerichts Detmold 12 O 210/12 unter anderem Beweis darüber erhoben, ob der Kläger den Bahnübergang mit einer Geschwindigkeit von über 50 km/h überfahren hat und darüber, bei welcher Geschwindigkeit dieser rechtzeitig vor den Schienen hätte anhalten können, durch die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Gutachten des Sachverständigen Prof. T vom 25.2.2014 (Bl. 342 ff. d.A.12 O 210/12) sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 4.6.2014 (Bl. 430 ff. d.A.12 O 210/12) Bezug genommen.
Auf die Einwendung der Klägerin (in dem Verfahren 12 O 210/12), der Sachverständige habe den Kollisionswinkel von 76, 5° bei der Ermittlung der Kollisionsgeschwindigkeit unberücksichtigt gelassen, erläuterte dieser, bei der Beurteilung der Geschwindigkeit berücksichtigt zu haben, dass die Straße nicht genau rechtwinkelig zu der Bahnstrecke verläuft.