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   LG Detmold, 04.01.2023 - 03 T 155/20   

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LG Detmold, 04.01.2023 - 03 T 155/20 (https://dejure.org/2023,15815)
LG Detmold, Entscheidung vom 04.01.2023 - 03 T 155/20 (https://dejure.org/2023,15815)
LG Detmold, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 03 T 155/20 (https://dejure.org/2023,15815)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LG Detmold, 04.01.2023 - 3 T 155/20
    Der gesetzgeberischen Intention (BT-Drucks. 14/4722, 156) und den Vorgaben des BVerfG (vgl. BVerfG v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395 ff. [408 ff.] = MDR 2003, 886) entsprechend gewährleistet die Anhörungsrüge bei einer nicht mehr anfechtbaren Ausgangsentscheidung die Möglichkeit, eine behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs einer einmaligen gerichtlichen Kontrolle durch das Gericht selbst, das die behauptete Gehörsverletzung begangen haben soll, unterziehen zu lassen.

    Auch soweit die Schuldnerin geltend macht, dass das Gericht im Rahmen dieser Überprüfung einen Fehler begangen habe, führt dies nicht zur erneuten Eröffnung des Rechtsweges (vgl. BVerfG v. 30.04.2003, a.a.O.; KG Berlin, Beschluss v. 07.08.2017, a.a.O.).

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10

    Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge

    Auszug aus LG Detmold, 04.01.2023 - 3 T 155/20
    Gegen diesen Beschluss steht auch keine weitere Anhörungsrüge offen (vgl. BayVerfGH. v. 19.10.2010 - 10 AZN 618/14 [A], NJW-RR 2011, 430; BGH, Beschluss v. 10.02.2012 - V ZR 8/10, zit. nach juris; KG Berlin, Beschluss v. 07.08.2017 - 25 WF 20/17, MDR 2017, 1262 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 321a Rn. 17a m.w.N.; vgl. auch Anders/Gehle/Hunke, ZPO, 80. Aufl., § 321a Rn. 62).

    Das Verfahren vor dem ordentlichen Gericht ist daher beendet, wenn dieses nach Prüfung der Anhörungsrüge eine "Selbstkorrektur" der Ausgangsentscheidung ablehnt (vgl. BayVerfGH, a.a.O., NJW-RR 2011, 430; BGH, Beschluss v. 10.02.2012, a.a.O.).

  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus LG Detmold, 04.01.2023 - 3 T 155/20
    Gegen diesen Beschluss steht auch keine weitere Anhörungsrüge offen (vgl. BayVerfGH. v. 19.10.2010 - 10 AZN 618/14 [A], NJW-RR 2011, 430; BGH, Beschluss v. 10.02.2012 - V ZR 8/10, zit. nach juris; KG Berlin, Beschluss v. 07.08.2017 - 25 WF 20/17, MDR 2017, 1262 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 321a Rn. 17a m.w.N.; vgl. auch Anders/Gehle/Hunke, ZPO, 80. Aufl., § 321a Rn. 62).

    Das Verfahren vor dem ordentlichen Gericht ist daher beendet, wenn dieses nach Prüfung der Anhörungsrüge eine "Selbstkorrektur" der Ausgangsentscheidung ablehnt (vgl. BayVerfGH, a.a.O., NJW-RR 2011, 430; BGH, Beschluss v. 10.02.2012, a.a.O.).

  • KG, 07.08.2017 - 25 WF 20/17

    Anfechtbarkeit eines die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschlusses

    Auszug aus LG Detmold, 04.01.2023 - 3 T 155/20
    Gegen diesen Beschluss steht auch keine weitere Anhörungsrüge offen (vgl. BayVerfGH. v. 19.10.2010 - 10 AZN 618/14 [A], NJW-RR 2011, 430; BGH, Beschluss v. 10.02.2012 - V ZR 8/10, zit. nach juris; KG Berlin, Beschluss v. 07.08.2017 - 25 WF 20/17, MDR 2017, 1262 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 321a Rn. 17a m.w.N.; vgl. auch Anders/Gehle/Hunke, ZPO, 80. Aufl., § 321a Rn. 62).

    Auch soweit die Schuldnerin geltend macht, dass das Gericht im Rahmen dieser Überprüfung einen Fehler begangen habe, führt dies nicht zur erneuten Eröffnung des Rechtsweges (vgl. BVerfG v. 30.04.2003, a.a.O.; KG Berlin, Beschluss v. 07.08.2017, a.a.O.).

  • AG Detmold, 08.05.2020 - 22 M 264/20
    Auszug aus LG Detmold, 04.01.2023 - 3 T 155/20
    Durch Beschluss vom 25.02.2021, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, ist die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 08.05.2022 (22 M 264/20) zurückgewiesen worden.
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