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   LG Detmold, 06.12.2005 - 3 T 300/05   

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LG Detmold, 06.12.2005 - 3 T 300/05 (https://dejure.org/2005,51331)
LG Detmold, Entscheidung vom 06.12.2005 - 3 T 300/05 (https://dejure.org/2005,51331)
LG Detmold, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 3 T 300/05 (https://dejure.org/2005,51331)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der zwangsvollstreckungsrechtlichen Durchsetzung eines Zahlungstitels gegenüber einem Schuldner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrensüber dessen Vermögen; Voraussetzungen des Vorliegens des Vollstreckungsverbots gem. § 891 Insolvenzordnung (InsO); ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Heilbronn, 22.09.2004 - 1 T 291/04

    Nachweis der vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Schuldners in der

    Auszug aus LG Detmold, 06.12.2005 - 3 T 300/05
    Für diese verbleibt es bei dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 449; Eickmann, InsO§ 89 Rn. 3; Stöber, Forderungspfändung 14. Auflage Rn. 972 a; Landgericht Heilbronn, Rpfleger 2005, 98 [LG Heilbronn 22.09.2004 - 1 T 291/04 Bm] ; Amtsgericht Dortmund, NZI 2005, 463 [AG Dortmund 09.05.2005 - 257 IK 45/02] ; Uhlenbruck, InsO § 89 Rn. 22).

    Da auch die Neugläubiger wegen § 89 II , 1 InsO auch in künftige Forderungen auf Bezüge des Schuldners wegen des eröffneten Insolvenzverfahrens nicht mehr zugreifen können, würde die zur Abmilderung für die Neugläubiger geschaffene Möglichkeit nach § 89 II , 2 InsO betreffend Deliktsforderungen der Neugläubiger weitgehend leer laufen, wenn Deliktsgläubiger, die zugleich Insolvenzgläubiger sind und bereits an der Quote aus dem Insolvenzverfahren partizipieren, daneben auch noch in die erweitert pfändbaren zukünftigen Bezüge vollstrecken könnten (Landgericht Heilbronn, Rpfleger 2005, 98 [LG Heilbronn 22.09.2004 - 1 T 291/04 Bm] ).

  • OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01

    Insolvenz - Forderung aus unerlaubter Handlung - keine Einzelzwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Detmold, 06.12.2005 - 3 T 300/05
    Für diese verbleibt es bei dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 449; Eickmann, InsO§ 89 Rn. 3; Stöber, Forderungspfändung 14. Auflage Rn. 972 a; Landgericht Heilbronn, Rpfleger 2005, 98 [LG Heilbronn 22.09.2004 - 1 T 291/04 Bm] ; Amtsgericht Dortmund, NZI 2005, 463 [AG Dortmund 09.05.2005 - 257 IK 45/02] ; Uhlenbruck, InsO § 89 Rn. 22).
  • AG Dortmund, 09.05.2005 - 257 IK 45/02

    Zulässigkeit einer gegen einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss

    Auszug aus LG Detmold, 06.12.2005 - 3 T 300/05
    Für diese verbleibt es bei dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 449; Eickmann, InsO§ 89 Rn. 3; Stöber, Forderungspfändung 14. Auflage Rn. 972 a; Landgericht Heilbronn, Rpfleger 2005, 98 [LG Heilbronn 22.09.2004 - 1 T 291/04 Bm] ; Amtsgericht Dortmund, NZI 2005, 463 [AG Dortmund 09.05.2005 - 257 IK 45/02] ; Uhlenbruck, InsO § 89 Rn. 22).
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