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LG Dortmund, 02.03.2022 - 10 O 11/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)
Keine Unzulässigkeit der Preisspaltung in Grundversorgung
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 02.03.2022 - 10 O 11/22
- OLG Düsseldorf, 01.04.2022 - 5 W 2/22
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 01.04.2022 - 5 W 2/22
Zulässigkeit unterschiedlicher Stromtarife für Neukunden und Bestandskunden; …
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 02.03.2022 (Az. 10 O 11/22 [EnW]) in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 11.03.2022 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. - LG Dortmund, 31.03.2022 - 16 O 10/22
Grundversorger, Ersatzversorger, Grundversorgungstarif, Ersatzversorgungstarif, …
Die Tarife können auch an andere Unterscheidungskriterien anknüpfen (LG Dortmund, Beschluss vom 02.03.2022, Aktenzeichen 10 O 11/22 [EnW]).§ 36 betrifft mithin nur das "Ob", nicht aber das "Wie" der Belieferung (LG Dortmund, Beschluss vom 02.03.2022, Aktenzeichen 10 O 11/22 [EnW], unter II. 3. a) bb; Kment/Rasbach aaO, Rdnr. 13).