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LG Dortmund, 07.05.2018 - 19 O 48/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Dortmund, 26.06.2017 - 19 O 14/17
Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch ihre Zustellung an den …
Auszug aus LG Dortmund, 07.05.2018 - 19 O 48/17
Nachdem die Beklagte die zugleich verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte, erließ die Kammer am 21.03.2017 in dem Verfahren 19 O 14/17 auf Antrag der Klägerin eine einstweilige Verfügung, mit der der Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln u.a. untersagt wurde, innerhalb geschäftlicher E-Mail-Kommunikation nicht die nach § 35a GmbH erforderlichen Anbieterpflichtangaben anzugeben.