Rechtsprechung
LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistung von Schadensersatz für Schäden am Mietwagen durch Entfallen der Haftungsbeschränkung wegen grober Fahrlässigkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15
- OLG Hamm, 30.05.2016 - 18 U 155/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 21.10.1981 - 20 U 161/81
Auszug aus LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15
Der Verkehrsteilnehmer muss dabei schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und das nicht beachtet haben, was im konkreten Fall jedermann einleuchten musste (BGH VersR 1953, 335; OLG Hamm VersR 1982, 796; r+s 1991, 186).Überzeugend ist jedoch, nach der Verkehrssituation im Einzelfall zu entscheiden, insbesondere als entscheidend anzusehen, ob der Fahrer seinen Blick von der Fahrbahn abgewandt hat und ob die Greifbewegung zwangsläufig zu einem Verreißen des Lenkrads führen musste (Vgl. OLG Hamm, r+ s 1991, 186; VersR 1982, 796).
- OLG Hamm, 31.08.1990 - 20 U 57/90
Auszug aus LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15
Der Verkehrsteilnehmer muss dabei schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und das nicht beachtet haben, was im konkreten Fall jedermann einleuchten musste (BGH VersR 1953, 335; OLG Hamm VersR 1982, 796; r+s 1991, 186).Überzeugend ist jedoch, nach der Verkehrssituation im Einzelfall zu entscheiden, insbesondere als entscheidend anzusehen, ob der Fahrer seinen Blick von der Fahrbahn abgewandt hat und ob die Greifbewegung zwangsläufig zu einem Verreißen des Lenkrads führen musste (Vgl. OLG Hamm, r+ s 1991, 186; VersR 1982, 796).
- BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10
Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag
Auszug aus LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15
Es kann dahinstehen, inwieweit die Haftungsbeteiligungs-Klausel der Klägerin, gegen deren inhaltliche Wirksamkeit wegen Orientierung an den Grundsätzen des Sachversicherungsrechts (§ 81 VVG), keine Bedenken bestehen (Vgl. hierzu BGH Urteil vom 11.10.2011 - Az. VI ZR 46/10) in den Vertrag einbezogen worden ist gem. § 305 Abs. 2 BGB.
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15
Es handelt sich um ein Augenblicksversagen, welches zwar aus sich heraus nicht generell geeignet ist, den Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu entkräften, (Vgl BGH NJW 1992, 2418), allerdings hat der Beklagte hier glaubhaft geschildert, dass wegen des Hinfallen des Portemonnaies unter die Pedale die begründete Sorge bestanden habe, dass sich dieses unter das Bremspedal bewegt und damit die Bremse blockiert. - OLG Dresden, 15.06.2001 - 3 U 468/01
Aktivlegitimation eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten nach den …
Auszug aus LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15
Diese Bewegungshandlung erfolgt vielmehr nahezu reflexartig und ist Ausdruck typisch menschlicher Schwäche, von der auch ein ansonsten sorgsamer Mensch nicht gewappnet ist (Vgl. hierzu OLG Dresden, r + s 2003, 7). - OLG Köln, 10.03.1998 - 9 U 184/97
Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz …
Auszug aus LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15
Die Rechtsprechung bejaht vielfach eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls durch Greifen nach Gegenständen während der Fahrt (Vgl. OLG Köln r+s 1998, 273; OLG Zweibrücken r+s 1999, 406). - BGH, 24.06.1953 - VI ZR 31/52
Rechtsmittel
Auszug aus LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15
Der Verkehrsteilnehmer muss dabei schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und das nicht beachtet haben, was im konkreten Fall jedermann einleuchten musste (BGH VersR 1953, 335; OLG Hamm VersR 1982, 796; r+s 1991, 186). - OLG Zweibrücken, 10.03.1999 - 1 U 65/98
Auszug aus LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15
Die Rechtsprechung bejaht vielfach eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls durch Greifen nach Gegenständen während der Fahrt (Vgl. OLG Köln r+s 1998, 273; OLG Zweibrücken r+s 1999, 406).