Rechtsprechung
   LG Dortmund, 12.10.2017 - 9 T 67/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59936
LG Dortmund, 12.10.2017 - 9 T 67/17 (https://dejure.org/2017,59936)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12.10.2017 - 9 T 67/17 (https://dejure.org/2017,59936)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 9 T 67/17 (https://dejure.org/2017,59936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus LG Dortmund, 12.10.2017 - 9 T 67/17
    Dem Antrag des Betroffenen auf Zurückverweisung des Verfahrens an das Amtsgericht war nicht zu entsprechen, da eventuelle Fehler im Abhilfeverfahren der Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.06.2010, V ZB 13/10, juris Rn. 11).
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    Auszug aus LG Dortmund, 12.10.2017 - 9 T 67/17
    Es wären die Voraussetzungen und das maßgebliche Verfahren, hier nach Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 (Dublin-III-VO) zu benennen gewesen, insbesondere wäre die Rücknahmepflicht des Zielstaates darzulegen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2010, V ZB 233/10, juris Rn. 13; Beschluss vom 16.05.2013, V ZB 44/12, juris Rn. 13) .
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Auszug aus LG Dortmund, 12.10.2017 - 9 T 67/17
    Es wären die Voraussetzungen und das maßgebliche Verfahren, hier nach Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 (Dublin-III-VO) zu benennen gewesen, insbesondere wäre die Rücknahmepflicht des Zielstaates darzulegen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2010, V ZB 233/10, juris Rn. 13; Beschluss vom 16.05.2013, V ZB 44/12, juris Rn. 13) .
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus LG Dortmund, 12.10.2017 - 9 T 67/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 18.12.2014, V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung

    Auszug aus LG Dortmund, 12.10.2017 - 9 T 67/17
    Ausreichend wäre, wenn die Behörde jedenfalls knapp erläutert hätte, welche organisatorischen Verfahrensschritte den beantragten Zeitraum von hier knapp 8 Wochen erforderlich machen und warum eine frühere Flugbuchung nicht erfolgen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.2016, V ZB 30/16, juris, Rn. 7).
  • LG Münster, 17.01.2019 - 5 T 596/18

    Abschiebungshaft, vollziehbar ausreisepflichtig, Zustellung,

    Die bloße Behauptung, der Bescheid sei wirksam öffentlich zugestellt worden, genügt aber zur Begründung des Haftantrages ebenfalls nicht (vgl. dazu z.B. Beschluss des LG Dortmund - 9 T 67/17 - vom 12.10.2017).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht