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   LG Dortmund, 17.02.2012 - 11 S 13/12   

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LG Dortmund, 17.02.2012 - 11 S 13/12 (https://dejure.org/2012,20541)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.02.2012 - 11 S 13/12 (https://dejure.org/2012,20541)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 11 S 13/12 (https://dejure.org/2012,20541)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus LG Dortmund, 17.02.2012 - 11 S 13/12
    Für den Fall, dass das Landgericht Essen sich nicht für zuständig halten sollte, beantragte der Kläger hilfsweise die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Dortmund, da dann zumindest ein Fall der Rechtsunsicherheit wie in BGH NJW 2010, 1818 vorläge, der eine Verweisung gemäß § 281 ZPO analog gestatte.

    Ob dies der Fall ist, ist weit auszulegen; maßgeblich ist, ob die Forderung, um die es geht, in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis erwachsen ist; im Zweifel sprach und spricht auch nach der Reform des WEG eine Vermutung für die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte bei allen gemeinschaftsbezogenen Verfahrensgegenständen (vgl. BGH NJW 2010, 1818; BGH NJW 2009, 1282).

    Liegt damit - wie hier - eine Streitigkeit i.S.d. § 43 Nrn. 1-4 und Nr. 6 WEG vor, kann die Berufung fristwahrend nur bei dem Gericht des § 72 Abs. 2 S. 1 GVG eingelegt werden (BGH NJW 2010, 1818); dies ist nicht geschehen, da die Berufung erst nach Fristablauf beim Landgericht Dortmund eingegangen ist.

    Hiervon ist jedoch wiederum nur auszugehen, wenn z.B. die Frage, ob eine Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1 WEG vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und über die Beantwortung dieser Frage mit guten Gründen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden können (vgl. BGH NJW 2010, 1818; BGH NJW-RR 2007, 1436).

    Soweit der Kläger die Auffassung vertritt, das Landgericht Dortmund dürfe aufgrund der vom Landgericht Essen ausgesprochenen Verweisung die "Fristgemäßheit der Berufungseinlegung" nicht mehr prüfen, ist er nochmals auf die bereits vorgenannte Entscheidung des BGH (BGH NJW 2010, 1818) hinzuweisen, auf die der Kläger an anderer Stelle seiner Stellungnahme auch selbst Bezug nimmt.

  • AG Marl, 19.08.2011 - 34 C 10/09

    Wirksamkeit eines Vergleichs bei fehlender Prozessvollmacht des

    Auszug aus LG Dortmund, 17.02.2012 - 11 S 13/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 19.08.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Marl (34 C 10/09) wird als unzulässig verworfen.

    Mit Schriftsatz vom 24.11.2010 hat der Kläger zur Begründung seiner Prozessführungsbefugnis eine Bescheinigung vorgelegt, in der unter anderem ausgeführt ist, dass ihm von der "D2 KG i.L." die Ermächtigung erteilt werde, den vor dem Amtsgericht Marl anhängigen Rechtsstreit 34 C 10/09 als Kläger im eigenen Namen über das der D2 KG i.L. zustehende Anfechtungsrecht nach § 46 WEG gegen die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 29.01.2009 zu Tagesordnungspunkt 04 zu führen.

    Gegen das vorgenannte Urteil des Amtsgerichts Marl (34 C 10/09), das seiner Prozessbevollmächtigten am 12.09.2011 zugestellt worden war, legte der Kläger am 11.10.2011 Berufung beim Landgericht Essen ein.

  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 188/08

    Geltung des § 72 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) für die Berufung

    Auszug aus LG Dortmund, 17.02.2012 - 11 S 13/12
    Ob dies der Fall ist, ist weit auszulegen; maßgeblich ist, ob die Forderung, um die es geht, in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis erwachsen ist; im Zweifel sprach und spricht auch nach der Reform des WEG eine Vermutung für die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte bei allen gemeinschaftsbezogenen Verfahrensgegenständen (vgl. BGH NJW 2010, 1818; BGH NJW 2009, 1282).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04

    Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein

    Auszug aus LG Dortmund, 17.02.2012 - 11 S 13/12
    Vielmehr ist eine fristwahrende Berufungseinlegung bei dem funktionell unzuständigen Berufungsgericht und eine Verweisung analog § 281 ZPO nur dann überhaupt ausnahmsweise möglich, wenn die für die Ermittlung des richtigen Rechtsmittelgerichts maßgeblichen formellen Anknüpfungspunkte keine zweifelsfreie Bestimmung des für das Rechtsmittel zuständigen Gerichts ermöglichen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 780; BGH NJW-RR 1997, 55).
  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07

    Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im

    Auszug aus LG Dortmund, 17.02.2012 - 11 S 13/12
    Hiervon ist jedoch wiederum nur auszugehen, wenn z.B. die Frage, ob eine Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1 WEG vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und über die Beantwortung dieser Frage mit guten Gründen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden können (vgl. BGH NJW 2010, 1818; BGH NJW-RR 2007, 1436).
  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 90/95

    Verweisung des Rechtsstreits bei Einlegung einer Berufung in einer

    Auszug aus LG Dortmund, 17.02.2012 - 11 S 13/12
    Vielmehr ist eine fristwahrende Berufungseinlegung bei dem funktionell unzuständigen Berufungsgericht und eine Verweisung analog § 281 ZPO nur dann überhaupt ausnahmsweise möglich, wenn die für die Ermittlung des richtigen Rechtsmittelgerichts maßgeblichen formellen Anknüpfungspunkte keine zweifelsfreie Bestimmung des für das Rechtsmittel zuständigen Gerichts ermöglichen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 780; BGH NJW-RR 1997, 55).
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