Rechtsprechung
LG Dortmund, 21.04.2016 - 16 O 61/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch irreführende Angaben über den Preis der Laserbehandlung in einer Internetanzeige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Werbung für Augenlaserbehandlung zum Festpreis per Gutschein und reißerische Bezeichnung als "Deal"
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 84 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Gutschein für Laserkorrektur zu Komplettpreis ist irreführend und berufswidrig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 12.01.2012 - 327 O 443/11
Unzulässige Werbung für eine (augen-)ärztliche Behandlung über Groupon
Auszug aus LG Dortmund, 21.04.2016 - 16 O 61/15
"Anpreisend" im Sinne dieser Vorschrift ist eine besonders nachdrückliche Form der Werbung, insbesondere mit reißerischen bzw. marktschreierischen Mitteln, welche beispielsweise durch Übertreibungen und die Verwendung von Superlativen mit dem Ziel, die eigene Leistung besonders wirkungsvoll herauszustellen und den Patienten suggestiv zu beeinflussen, gekennzeichnet ist (vgl. LG Hamburg, GRUR-RR 2012, 257, 258, zur Akte gereicht als Anlage 4 zur Klageschrift).
- OLG Hamburg, 14.04.2020 - 3 W 17/20
Zahnbürstenwerbung in Zahnarztpraxis - Wettbewerbsverstoß: Berufsrechtswidrige …
Auch Übertreibungen oder die Verwendung von Superlativen, mit dem Ziel, die eigene Leistung in den Vordergrund zu rücken und den Patienten dadurch suggestiv zu beeinflussen, erfüllen das Tatbestandsmerkmal einer "Anpreisung" (LG Dortmund, Urteil v. 21.04.2016, Az.16 O 61/15).