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   LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15   

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https://dejure.org/2016,34780
LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15 (https://dejure.org/2016,34780)
LG Dortmund, Entscheidung vom 21.10.2016 - 3 O 448/15 (https://dejure.org/2016,34780)
LG Dortmund, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 3 O 448/15 (https://dejure.org/2016,34780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Widerrufs von zwei Verbraucherdarlehensverträgen bei Geltendmachung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung; Anforderungen an die inhaltliche und optische Gestaltung von Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Dortmund, 25.09.2015 - 3 O 66/15
    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    Aufgrund der ausführlichen Erläuterungen dazu, wann eine wirtschaftliche Einheit und ein verbundenes Geschäft vorliegen, die sogar in Fettdruck hervorgehoben sind, war die Belehrung hinreichend transparent (vgl. Urt. dieser Kammer v. 25.09.2015 - 3 O 66/15 - BeckRS 2015, 17470; Urt. dieser Kammer v. 20.05.2016, a.a.O.; LG Bonn, Urt. v. 05.11.2014 - 3 O 278/14 - BeckRS 2015, 07086; bestätigt durch OLG Köln, Hinweisbeschl.

    Es handelt sich um eine nach dem Dafürhalten der Kammer unschädliche grammatikalische Anpassung (vgl. Kammerurteil vom 25.09.2015 - 3 O 66/15 - BeckRS 2015, 17470; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.12.2014 - 23 U 80/14 - BeckRS 2015, 13565, Rn. 18).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    Die von der Beklagten verwendeten Widerrufsbelehrungen - zum einen auf den S. 5/17 und 6/17 der Unterlagen zum Hauptdarlehensvertrag, die inhaltlich wortgleich sind mit der "Widerrufsbelehrung für den Kunden" auf den S. 5/7 und 6/7 (unter Ziff. C.2.) der Broschüre "Information und Merkblatt zum Baufinanzierungsdarlehen für den Verbraucher (Stand: 10.2006)", und zum anderen auf Blatt 6-8 der Unterlagen zum KfW-Darlehensvertrag - genügen in ihrer optischen und inhaltlichen Gestaltung jeweils den Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB i.d.F. vom 08.12.2004 bis 10.06.2010, so dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits nicht darauf ankam, ob die von der Beklagten verwendeten Formulare dem damaligen Muster (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 u. Abs. 3 BGB-InfoV i.d.F. vom 01.04.2008 bis 03.08.2009) sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entsprachen (vgl. dazu zuletzt: BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 - BeckRS 2016, 17206, Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    Für die Bemessung des Streitwerts sind zunächst die Leistungen maßgeblich, die die Kläger gemäß den §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meinen, nämlich die bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, nicht dagegen, da es sich um eine Nebenforderung handelt, der Nutzungsersatz; bei der Schätzung des Wertes des klägerischen Interesses ist ein (Feststellungs-)Abschlag nicht vorzunehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.01.2016 - XI ZR 366/15 - BeckRS 2016, 04425, Rn. 6 u. 12).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    Das von den Klägervertretern auf S. 13 der Klageschrift zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10.03.2009 (Az.: XI ZR 33/08; NJW 2009, 3572) ist nicht einschlägig: Dort ging es um das Angebot der Bank, während es vorliegend in der Widerrufsbelehrung um das Angebot der Kläger als Darlehensnehmer geht.
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    Die Überschrift befindet sich außerhalb des eigentlichen Textes der Belehrung, ist somit nicht Teil der Widerrufsbelehrung selbst (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.2011 - I ZR 123/10 - NJW 2012, 1814, 1816, Rn. 25).
  • OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14

    Haftung der Bank für Zusicherungen eines Finanzierungsvermittlers

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    v. 23.03.2015 - 13 U 168/14 - BeckRS 2015, 08374; LG Bonn, Urt. v. 09.11.2015 - 17 O 136/15 - BeckRS 2016, 05454).
  • LG Bonn, 05.11.2014 - 3 O 278/14

    Rückzahlungsbegehren einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    Aufgrund der ausführlichen Erläuterungen dazu, wann eine wirtschaftliche Einheit und ein verbundenes Geschäft vorliegen, die sogar in Fettdruck hervorgehoben sind, war die Belehrung hinreichend transparent (vgl. Urt. dieser Kammer v. 25.09.2015 - 3 O 66/15 - BeckRS 2015, 17470; Urt. dieser Kammer v. 20.05.2016, a.a.O.; LG Bonn, Urt. v. 05.11.2014 - 3 O 278/14 - BeckRS 2015, 07086; bestätigt durch OLG Köln, Hinweisbeschl.
  • LG Dortmund, 05.08.2016 - 3 O 419/15

    Anspruch auf Rückabwicklung zweier Verbraucherdarlehensverträge nach Erklärung

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    Bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der Klageeinreichung (vgl. KG, Beschl. v. 04.05.2016 - 26 W 18/16 - BeckRS 2016, 09289, Rn. 5 f.; Urt. dieser Kammer v. 05.08.2016 - 3 O 419/15 - BeckRS 2016, 14708), hier also bis zum 15.10.2015, haben die Kläger unstreitig Zins- und Tilgungsleistungen für beide Verträge in einer Gesamthöhe von 91.022,24 EUR (= bis zu 95.000,00 EUR) erbracht.
  • OLG Köln, 17.12.2010 - 13 U 176/10

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    Die Belehrung zum Beginn der Widerrufsfrist ist nicht zu beanstanden (vgl. im Einzelnen hierzu: OLG Celle, Hinweisbeschl. v. 23.03.2015 - 3 U 20/15 - abrufbar auf der Homepage der Beklagtenvertreter, dort unter Ziff. I.1. der Gründe = S. 5 f.; LG Köln, Urt. v. 05.08.2010 - 15 O 601/09 - zit. nach juris, Rn. 21-23; bestätigt durch OLG Köln, Beschl. v. 17.12.2010 - 13 U 176/10 - zit. nach juris).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2014 - 6 U 182/13
    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2016 - 3 O 448/15
    Die Beklagte war daher frei, ob sie für jeden der Darlehensnehmer gesonderte Belehrungen fertigt oder den Darlehensnehmern jeweils ein Exemplar überlässt, das sich an beide richtet (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2014 - 6 U 182/13 - abrufbar unter: http://docplayer.org/209784-Oberlandesgericht-stuttgart-im-namen-des-volkes-urteil.html, S. 9 f. der UA).
  • LG Köln, 05.08.2010 - 15 O 601/09

    Nichtabnahmeentschädigung wegen eines nicht abgenommenen Darlehens bei

  • OLG Frankfurt, 29.12.2014 - 23 U 80/14

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung

  • KG, 04.05.2016 - 26 W 18/16

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

  • OLG Celle, 27.04.2015 - 3 U 20/15
  • LG Bonn, 12.11.2015 - 17 O 59/15

    Widerruf des Abschlusses eines Darlehensvertrages i.R.d.

  • LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 136/15

    Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung; Widerruf eines

  • LG Dortmund, 09.12.2016 - 3 O 569/15

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach Erklärung des Widerrufs

    Bei monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen von 825, 00 EUR ab dem 30.06.2007 errechnet sich bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufs (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.11.2016 - I-31 U 16/16 - n.v.; an der früheren Kammerrechtsprechung - bis zum Zeitpunkt der Klageeinreichung (vgl. zuletzt Urt. v. 21.10.2016 - 3 O 448/15 - BeckRS 2016, 18529 m.w.N.) - wird nicht länger festgehalten), hier also bis zum 22.06.2015, ein Betrag von 79.200,00 EUR (96 Monate x 825, 00 EUR/Monat).
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