Rechtsprechung
LG Dresden, 08.12.2017 - 2 T 981/17 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 20.09.2018 - 25 T 571/18
Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen Unterhaltsrückständen i.R.e. …
Diese Rechtsansicht wird nunmehr, soweit ersichtlich einhellig, auch von anderen Landgerichten geteilt (vgl.: LG Hannover, Beschluss vom 20.10.2017 - 92 T 117/17; LG Leipzig, Beschluss vom 16.03.2018 - 8 T 812/17; LG Leipzig, Beschluss vom 28.02.2018 - 7 T 830/17; LG Dresden, Beschluss vom 08.12.2017 - 2 T 981/17; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 14.02.2018 - 1 T 12/18).Allein die Angabe des Gläubigers, bei dem Schuldner handele es sich um den Unterhaltspflichtigen, genügt nicht; vielmehr ist ein aussagekräftiges Dokument, zum Beispiel die Geburtsurkunde, vorzulegen, welches diese Lücke schließt (so auch: LG Dresden, Beschluss vom 08.12.2017 - 2 T 981/17).