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LG Dresden, 29.03.2019 - 11 O 262/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- autokaufrecht.info
Keine Beschaffenheitsvereinbarung "unfallfrei" aufgrund pauschaler Anpreisungen ("alles in bester Ordnung")
Verfahrensgang
- LG Dresden, 29.03.2019 - 11 O 262/18
- OLG Dresden, 24.06.2019 - 4 U 928/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …
Auszug aus LG Dresden, 29.03.2019 - 11 O 262/18
d) Jedenfalls musste der Kläger die Angabe im Kaufvertrag vom 26.04.2017 als Widerruf einer etwa zuvor erhaltenen, nach dem oben Gesagten allerdings nicht bewiesenen Auskunft über eine Unfallfreiheit auffassen (vgl. zur Abgrenzung: BGH , Urt . v. 07.06.2006 - VIII ZR 209/05 , BGHZ 168, 64 Rn . 11 f.): Der Kaufvertrag wurde nach den übereinstimmenden Bekundungen der Parteien bei ihrer informatorischen Anhörung im Verhandlungstermin am 06.02.2019 am Ende der Verkaufsverhandlungen zeitlich nach den streitigen Äußerungen zur Unfallfreiheit unterschrieben. - BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …
Auszug aus LG Dresden, 29.03.2019 - 11 O 262/18
e) Erst recht hat der Beklagte keine Garantie für die Unfallfreiheit des Fahrzeugs in der Weise übernommen, dass er in vertragsmäßig bindender Weise seine Bereitschaft zu erkennen gegeben hätte, für alle Folgen des Fehlens der Unfallfreiheit einstehen zu wollen (vgl. BGH , Urt . v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06 , BGHZ 170, 86 Rn .