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   LG Duisburg, 11.01.2002 - 10 O 205/01   

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https://dejure.org/2002,30850
LG Duisburg, 11.01.2002 - 10 O 205/01 (https://dejure.org/2002,30850)
LG Duisburg, Entscheidung vom 11.01.2002 - 10 O 205/01 (https://dejure.org/2002,30850)
LG Duisburg, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 10 O 205/01 (https://dejure.org/2002,30850)
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  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus LG Duisburg, 11.01.2002 - 10 O 205/01
    Der Anlageberater muss als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, besonders differenziert und fundiert beraten (vgl. im einzelnen BGH WM 1993, 1455 und NJW 1990, 506/507).

    Dies kann insbesondere bejaht werden, wenn der Betroffene auf seine außergewöhnliche Sachkunde oder seine persönliche Zuverlässigkeit hinweist und dem Verhandlungspartner insoweit eine zusätzliche, auf ihn persönlich abzielende Gewähr für das Gelingen der Anlage anbietet (Vgl. BGH NJW 1990, 506; OLG Braunschweig ZIP 1993, 1457/1458).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Duisburg, 11.01.2002 - 10 O 205/01
    Der Anlageberater muss als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, besonders differenziert und fundiert beraten (vgl. im einzelnen BGH WM 1993, 1455 und NJW 1990, 506/507).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Duisburg, 11.01.2002 - 10 O 205/01
    Die Kläger nahmen für die Beklagte erkennbar deren besondere Kenntnisse und Verbindungen zum Erwerb der Anlage in Anspruch, dem die Beklagte zu 1. auch nachkam (BGH NJW 1987, 1815).
  • OLG Braunschweig, 13.09.1993 - 3 U 175/92

    Bank; Schadenersatz; Anleger; Aulandsanleihe; Solvenz

    Auszug aus LG Duisburg, 11.01.2002 - 10 O 205/01
    Dies kann insbesondere bejaht werden, wenn der Betroffene auf seine außergewöhnliche Sachkunde oder seine persönliche Zuverlässigkeit hinweist und dem Verhandlungspartner insoweit eine zusätzliche, auf ihn persönlich abzielende Gewähr für das Gelingen der Anlage anbietet (Vgl. BGH NJW 1990, 506; OLG Braunschweig ZIP 1993, 1457/1458).
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