Rechtsprechung
LG Duisburg, 27.01.2014 - 2 O 291/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Zu verwendender Kraftstoff bei einem gebrauchten Dieselfahrzeug - Biodiesel-Anteil
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Altersbedingte Besonderheiten und entsprechender Verschleiß stellen keinen Mangel eines gebrauchten Pkw dar
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Autokauf: Kein Mangel wenn ordnungsgemäß funktionierender Motor Probleme mit neuen Kraftstoffen hat
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Mangel wenn Motor Probleme mit neuen Kraftstoffen hat?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keinen Mangel eines gebrauchten Pkw bei altersbedingter Besonderheit und entsprechendem Verschleiß
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keinen Mangel eines gebrauchten Pkw bei altersbedingter Besonderheit und entsprechendem Verschleiß
- vogel.de (Kurzinformation)
Veränderter Diesel ist kein Mangel - Auto streikte nach Erhöhung des Biodiesel-Anteils
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 27.01.2014 - 2 O 291/12
- OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 21 U 110/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bochum, 08.10.2010 - 8 O 446/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zwecks Untersagung der …
Auszug aus LG Duisburg, 27.01.2014 - 2 O 291/12
Mit Schreiben vom 04.11.2010 (wie bereits zweimal zuvor, jeweils nach den erfolglosen Reparaturmaßnahmen) erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag und erhob Klage beim Landgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 8 O 446/10, das wie auch die hiesige Klage auf Durchsetzung der Rückabwicklung des Vertrages und Rückzahlung des Kaufpreises gerichtet war.Der Zulässigkeit der Klage steht nicht die übereinstimmende Erledigungserklärung im vorangegangenen Rechtsstreit zum Aktenzeichen 8 O 446/10 entgegen.
- BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90
Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von …
Auszug aus LG Duisburg, 27.01.2014 - 2 O 291/12
Die Erledigungserklärung hat keine Rechtskraftwirkung oder begründet einen Klageverzicht, der die erneute Klageerhebung hindern würde (vgl. BGH NJW 1991, 2280).