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   LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16   

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LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16 (https://dejure.org/2018,17775)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 20.04.2018 - 3 O 306/16 (https://dejure.org/2018,17775)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 20. April 2018 - 3 O 306/16 (https://dejure.org/2018,17775)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss vom Versicherungsschutz wegen Bandscheibenschäden ist wirksam

 
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  • OLG Oldenburg, 21.08.1996 - 2 U 107/96

    Wirksamkeit eines versicherungsrechtlichen Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16
    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben scheidet aus, weil der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, Gesundheitsschädigungen, die ihre Ursache in aller Regel im Krankheitsbereich haben, vom Versicherungsschutz auszuschließen (OLG Oldenburg, Urteil vom 21.8.1996 - 2 U 107/96).

    Der Versicherungsnehmer muss wiederum beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm r+s 2001, 439 und r+s 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg r+s 1997, 41).

  • OLG Koblenz, 16.03.2007 - 10 U 1238/05

    Leistungsausschluss aus einer privaten Unfallversicherung bei durch

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16
    Ein Unfallereignis ist die überwiegende Ursache, wenn sein Anteil am zur Schädigung führenden Kausalverlauf mehr als 50 % beträgt (OLG Koblenz r+s 2008, 303 = VersR 2008, 67 = zfs 2008, 101; LG Traunstein r+s 2001, 524; Grimm, AUB, 5. Aufl., Ziff. 5 AUB 2010 Rn. 65-71).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 283/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Geltendmachung des

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16
    Bei dem Ausschluss vom Versicherungsschutz wegen Bandscheibenschäden handelt es sich um einen "Ausschluss mit Wiedereinschluss", sodass der Versicherer, der für die Einschränkung bzw. Ausschlüsse des zunächst gegebenen Leistungsversprechens beweispflichtig ist (BGH VersR 1995, 1433 und BGH VersR 1999, 1244), die Beweislast dafür trägt, dass der vom Versicherten erlittene Gesundheitsschaden in einer Schädigung an der Bandscheibe besteht.
  • OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 25 U 225/00

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Eintrittspflicht bei einem

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16
    Dies gilt insbesondere für Bandscheibenschäden, die nach gesicherter medizinischer Erkenntnis nur selten aus traumatischen Einwirkungen, sondern regelmäßig auf natürlicher Gewebealterung und vorzeitigem Verschleißes resultieren (OLG Frankfurt/M., Urteil vom 18.2.2003 - 25 U 225/00).
  • OLG Hamm, 24.01.2003 - 20 U 173/02

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Unfallversicherung;

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16
    Der Versicherungsnehmer muss wiederum beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm r+s 2001, 439 und r+s 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg r+s 1997, 41).
  • OLG Hamm, 13.02.2001 - 20 W 2/01

    Unfallversicherung - Bandscheibenschaden - Beweispflicht des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16
    Der Versicherungsnehmer muss wiederum beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm r+s 2001, 439 und r+s 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg r+s 1997, 41).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2000 - 8 U 465/00

    Begriff des Unfalls in der Unfallversicherung; Bandscheibenvorfall infolge

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16
    Der Versicherungsnehmer muss wiederum beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm r+s 2001, 439 und r+s 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg r+s 1997, 41).
  • OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2100/97

    Schadensersatzpflicht eines Frauenarztes wegen nicht erkannter Schwangerschaft

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16
    Bei dem Ausschluss vom Versicherungsschutz wegen Bandscheibenschäden handelt es sich um einen "Ausschluss mit Wiedereinschluss", sodass der Versicherer, der für die Einschränkung bzw. Ausschlüsse des zunächst gegebenen Leistungsversprechens beweispflichtig ist (BGH VersR 1995, 1433 und BGH VersR 1999, 1244), die Beweislast dafür trägt, dass der vom Versicherten erlittene Gesundheitsschaden in einer Schädigung an der Bandscheibe besteht.
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