Rechtsprechung
   LG Erfurt, 03.11.2021 - 3 T 301/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51261
LG Erfurt, 03.11.2021 - 3 T 301/21 (https://dejure.org/2021,51261)
LG Erfurt, Entscheidung vom 03.11.2021 - 3 T 301/21 (https://dejure.org/2021,51261)
LG Erfurt, Entscheidung vom 03. November 2021 - 3 T 301/21 (https://dejure.org/2021,51261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Auszug aus LG Erfurt, 03.11.2021 - 3 T 301/21
    Die Beurteilung zur Fortdauer der Freiheitsentziehung beziehe sich dagegen allein auf die in dem konkreten Fall höchstzulässige Dauer des Gewahrsams (Wendtland in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl., Rdnr. 6 zu § 428; Günter in: BeckOK FamFG, Hahne/Schlögel/Schlünder, 39. Edition, Rnr. 5 zu § 428; Bumiller in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Auflage, Rdnr. 3 zu § 428; Göbel in: Keidel, FamFG - Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 20. Auflage, Rdnr. 9 zu § 428; OLG Hamm, Beschluss vom 2.12.2004 - 15 W 435/04, FGPrax 2005, 90).
  • OLG Jena, 14.10.1998 - 6 W 243/98

    Gesetzlicher Richter im verstärkten Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LG Erfurt, 03.11.2021 - 3 T 301/21
    Teilweise wird die Ansicht vertreten, das Gericht habe nicht nur über die Fortdauer des Festhaltens, sondern auch über die Zulässigkeit (Rechtmäßigkeit) der bereits seitens der Polizei durchgeführten Maßnahme zu entscheiden (Heidebach in: Haußleiter, FamFG, 2. Auflage, Rdnr. 10 f. zu § 428; Heinze in: Bork, Jacoby, Schwab, FamFG Kommentar, 3. Aufl., Rdnr. 3 zu § 428; OLG Rostock, aaO., Rn. 31; ThürOLG Beschl. Vom 14.10.1998, 6 W 243/98 allerdings noch zur alten Rechtslage).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht