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   LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20   

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https://dejure.org/2020,43419
LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20 (https://dejure.org/2020,43419)
LG Essen, Entscheidung vom 24.06.2020 - 18 O 72/20 (https://dejure.org/2020,43419)
LG Essen, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 18 O 72/20 (https://dejure.org/2020,43419)
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  • OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20
    Insgesamt reicht die Belehrung aus, um einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer beim Lesen der Unterlagen deutlich auf die Belehrung aufmerksam zu machen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 184/15).

    Durch diese Verweisung wird dem durchschnittlichen Verbraucher hinreichend klar, dass es für den Beginn der Frist nicht nur auf den Erhalt des Versicherungsscheins sondern auch auf die weiteren genannten Unterlagen ankommt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2016 - 20 U 184/15).

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass eine vorherige Beendigung des Versicherungsvertrages einen späteren Widerspruch nicht per se ausschließt (vgl. BGH Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 52/12).
  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Auszug aus LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20
    Der Zeitraum zwischen Beendigung des Vertrages und dem erfolgten Widerruf kann aber bei der Prüfung des Umstandsmoments Berücksichtigung finden und das Vertrauen auf ein Unterbleiben des Widerrufs ist in besonderem Maße schutzwürdig, wenn die Beendigung des Vertrages auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17 für den Widerruf).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20
    Dazu muss die Belehrung dem Versicherungsnehmer gesondert präsentiert oder drucktechnisch so stark hervorgehoben werden, dass sie ihm beim Durchblättern der Versicherungsunterlagen nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (vgl. BGH, Urteil vom 28.1. 2004 - IV ZR 58/03).
  • BGH, 27.09.2017 - IV ZR 506/15

    Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Drucktechnisch nicht

    Auszug aus LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20
    Die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben obliegt im Einzelfall grundsätzlich dem Tatrichter, der sogar dann zur Annahme einer Verwirkung gelangen kann, wenn die Belehrung nicht ordnungsgemäß war (BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - IV ZR 506/15).
  • BGH, 21.12.2016 - IV ZR 339/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20
    Es müssen vielmehr besondere Umstände gegeben sein, die im Ausnahmefall sogar dem nicht ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer die Geltendmachung seines Anspruchs verwehren können (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2016, IV ZR 339/15).
  • OLG Dresden, 04.03.2019 - 4 U 1987/18

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20
    Neben der Kündigung ist dies als zusätzliches Indiz dafür zu werten, dass der Kläger auch insoweit die Verträge als wirksam betrachtete (vgl. OLG Dresden NJOZ 2019, 1606).
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