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   LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs-12 Js 1876/18-1/20   

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LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs-12 Js 1876/18-1/20 (https://dejure.org/2020,53007)
LG Essen, Entscheidung vom 28.04.2020 - 21 KLs-12 Js 1876/18-1/20 (https://dejure.org/2020,53007)
LG Essen, Entscheidung vom 28. April 2020 - 21 KLs-12 Js 1876/18-1/20 (https://dejure.org/2020,53007)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03

    Vergewaltigung (Ausschluss der Wirkung eines Regelbeispiels; ganz außergewöhnlich

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Die Regelwirkung kann entfallen, wenn das vom Täter verwirklichte Regelbeispiel nach Satz 2 dieser Vorschrift mit gewichtigen Milderungsgründen zusammentrifft und nach dem gesamten Tatbild einschließlich aller subjektiven Merkmale sowie der Täterpersönlichkeit festgestellt werden kann, dass die Milderungsgründe überwiegen und sich die Bewertung der Tat als besonders schwerer Fall als unangemessen erwiese (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2003 - 3 StR 60/03).

    In die gebotene Abwägung sind alle wesentlichen entlastenden und belastenden Gesichtspunkte einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteil vom 05. Juni 2003 - 3 StR 60/03 -, Rn. 4, juris).

  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99

    Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper;

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Dies umfasst nicht nur das Einführen des Penis in die Körperöffnungen beim Vaginal-, Oral- oder Analverkehr, sondern auch die Einführung anderer Körperglieder oder Gegenstände (BGH, Urteil vom 18.11.1999 - 4 StR 389/99).

    Dem das Regelbeispiel einschränkenden Merkmal der "besonderen Erniedrigung" kommt in Fällen des Oral- und Analverkehrs regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu, weil sich hierbei der erniedrigende Charakter der sexuellen Handlung im Regelfall von selbst versteht; der Gesetzgeber wollte neben dem Beischlaf als Regelbild besonders schwerer Fälle die orale und anale Penetration erfassen (BGH NJW 2000, 672, 673).

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    In Fällen, in denen sich - wie in den vorliegenden - die Aussage von Zeugen und die Einlassung des Angeklagten diametral entgegen stehen und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98, NStZ-RR 1999, 108; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).

    Deshalb ist es in derartigen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237, Rn. 6).

  • BGH, 22.02.2012 - 4 StR 22/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Verhältnis zum Beschlussverfahren

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Dies setzt aber voraus, dass im Berufungsurteil wenigstens noch über einen Teil der Strafe entschieden worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.2012 - 4 StR 22/12).
  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Im Rahmen der Anwendung des § 55 StGB kommt es auf das letzte Urteil des früheren Verfahrens an, in dem noch eine tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- und Straffrage getroffen worden ist (BGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 4 StR 407/15 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81

    Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Dabei war eine Gesamtbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (vgl. BGH NStZ 1981, 389; Fischer, StGB 67. Aufl. 2020, § 46 Rn. 14).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Ein Finalzusammenhang zwischen sexueller Handlung und Gewalt nicht (mehr) erforderlich (vgl. ausführlich: BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - 4 StR 311/18 - Rn. 20 ff.; NJW 2019, 1010 Rn. 26, beck-online).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09

    Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Jedenfalls in den Fällen des Anal- und Oralverkehrs ist eine ausdrückliche Erörterung der besonders erniedrigenden Wirkung im tatrichterlichen Urteil entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2009 - 2 StR 59/09 - Rn. 5; BGH NStZ 2000, 254, 255; Fischer, StGB, 67. Auflage 2020, § 177 Rn 134).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage eines Belastungszeugen beruht und dieser sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden und wesentlichen Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben des Zeugen z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12; BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18

    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit;

    Auszug aus LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Ein zeitlicher Abstand zwischen den Einzelakten steht der Annahme einer Tat im Rechtssinn dann entgegen, wenn dieser erheblich ist und einen augenfälligen Einschnitt bewirkt (vgl. BGH aaO, sowie Urt. v. 28.8.1984 - 1 StR 427/84, StV 1986, 293; BGH, Beschl. v. 24.1.2019 - 5 StR 480/18, NStZ 2020, 345, beck-online).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00

    Festhalten an der Definition für "Beischlaf" auch nach dem 6.

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98

    Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer

  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

  • BGH, 04.07.2007 - 2 StR 258/07

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; lückenhafte Beweiswürdigung

  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 178/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90

    Strafbemessung: Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei vorausgegangenem

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19

    Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (hier: Verbinden der besonders

  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten -

  • BGH, 28.08.1984 - 1 StR 427/84

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlags - Anforderungen

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