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   LG Essen, 30.08.2016 - 15 S 92/16   

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LG Essen, 30.08.2016 - 15 S 92/16 (https://dejure.org/2016,61646)
LG Essen, Entscheidung vom 30.08.2016 - 15 S 92/16 (https://dejure.org/2016,61646)
LG Essen, Entscheidung vom 30. August 2016 - 15 S 92/16 (https://dejure.org/2016,61646)
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  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Auszug aus LG Essen, 30.08.2016 - 15 S 92/16
    Eine im Sinne des § 134 InsO unentgeltliche Leistung liegt vor, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll (BGH, Urteil vom 05.03.2015 - IX ZR 133714, DStR 2015, 767, 773).

    Der insolvenzrechtliche Begriff der unentgeltlichen Leistung setzt eine Einigung über die Unentgeltlichkeit als solche nicht voraus; maßgebend ist in erster Linie der objektive Sachverhalt (BGH, a.a.O., DStR 2015, 767, 773).

    Abgestellt auf den objektiven Maßstab stellt sich zwar die Leistung als rechtsgrundlose Leistung dar, die der BGH grundsätzlich als unentgeltlich ansieht (vgl. BGH, a.a.O., DStR 2015, 767, 773).

    Im Urteil vom 05.03.2015 - IX ZR 133/14 (DStR 2015, 767) führt der BGH aus, dass es bei Zahlung auf eine Nichtschuld an der Entgeltlichkeit der Leistung fehle.

    Dieses zwischen den Parteien vereinbarte rechtsgeschäftliche Zahlungsverbot führte zur Rechtsgrundlosigkeit der dort streitgegenständlichen Leistung und damit zur Unentgeltlichkeit der Leistung (BGH, a.a.O., DStR 2015, 767, 773).

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Auszug aus LG Essen, 30.08.2016 - 15 S 92/16
    In dem Urteil des BGH vom 11.12.2008 - IX ZR 195/07 (NJW 2009, 363) führt der BGH aus, dass die einseitige Vorstellung des Leistungsempfängers über die Entgeltlichkeit einer objektiv unentgeltlichen Leistung selbst dann keine Bedeutung zukomme, wenn der Irrtum durch den Schuldner hervorgerufen worden sei.
  • BGH, 09.10.2014 - IX ZR 294/13

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast bei einer angeblich

    Auszug aus LG Essen, 30.08.2016 - 15 S 92/16
    So wertet der BGH eine Leistung des Schuldner nicht als unentgeltlich, wenn dieser angenommen hat, zu der Leistung verpflichtet gewesen zu sein (BGH, Urteil vom 09.10.2014 - IX ZR 294/13, BeckRS 2014, 20050).
  • AG Friedberg (Hessen), 30.10.2015 - 2 C 318/15

    Gegen einen bereicherungsrechtlichen bzw. auf Schenkungsanfechtung gem. § 134

    Auszug aus LG Essen, 30.08.2016 - 15 S 92/16
    In einem solchen Fall, d.h. wenn beide Parteien irrig angenommen haben, dass eine Leistungspflicht bestehe und daher die Leistung mit einem Rechtsgrund erfolge, ist die Leistung entgeltlich (Uhlenbrock-Ede/Hirte, InsO, 14. Auflage 2015, § 124 Rn. 48; Ganter, Zum Begriff der "Unentgeltlichkeit" nach § 134 InsO in Zwei-Personen-Verhältnissen, NZI 2015, 249, 256; Frischemeier, Anmerkung zum Urteil des AG Friedberg vom 30.10.2015, NZI 2015, 985, 986; AG Friedberg, Urteil vom 30.10.2015 - 2 C 318/15, NZI 2015, 983, 984; AG Göttingen, Urteil vom 13.01.2016 - 21 C 97/15, BeckRS 2016, 03425).
  • AG Essen, 23.05.2016 - 18 C 334/15

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts für

    Auszug aus LG Essen, 30.08.2016 - 15 S 92/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 23.05.2016 (Az.: 18 C 334/15) wird zurückgewiesen.
  • AG Göttingen, 13.01.2016 - 21 C 97/15

    Aufrechnung der Bank gegen Rückforderungsanspruch des Insolvenzverwalters wegen

    Auszug aus LG Essen, 30.08.2016 - 15 S 92/16
    In einem solchen Fall, d.h. wenn beide Parteien irrig angenommen haben, dass eine Leistungspflicht bestehe und daher die Leistung mit einem Rechtsgrund erfolge, ist die Leistung entgeltlich (Uhlenbrock-Ede/Hirte, InsO, 14. Auflage 2015, § 124 Rn. 48; Ganter, Zum Begriff der "Unentgeltlichkeit" nach § 134 InsO in Zwei-Personen-Verhältnissen, NZI 2015, 249, 256; Frischemeier, Anmerkung zum Urteil des AG Friedberg vom 30.10.2015, NZI 2015, 985, 986; AG Friedberg, Urteil vom 30.10.2015 - 2 C 318/15, NZI 2015, 983, 984; AG Göttingen, Urteil vom 13.01.2016 - 21 C 97/15, BeckRS 2016, 03425).
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