Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 20.10.2004 - 8 T 142/04   

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https://dejure.org/2004,21758
LG Frankenthal, 20.10.2004 - 8 T 142/04 (https://dejure.org/2004,21758)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20.10.2004 - 8 T 142/04 (https://dejure.org/2004,21758)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 8 T 142/04 (https://dejure.org/2004,21758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fertigstellungsbescheinigung: Nicht erstattungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Liquidität - Wer trägt Kosten der Fertigstellungsbescheinigung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer trägt Kosten der Fertigstellungsbescheinigung! (IBR 2005, 356)

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 157
  • BauR 2005, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.10.2004 - 8 T 142/04
    Grundsätzlich kommt eine Erstattung der Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens nämlich nur dann in Betracht, wenn die Partei in Folge fehlender eigener Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. BGHZ 153, 235, 238 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2004 - XII ZR 323/02

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.10.2004 - 8 T 142/04
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt nämlich voraus, dass die die Zulassung begründende Rechtsfrage für die Entscheidung des zulassenden Gerichts von entscheidungserheblicher Bedeutung ist (vgl. für die Zulassung der Revision BGH, FamRZ 2004, 1275 m.w.N.).
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