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   LG Frankenthal, 22.03.2010 - 7 O 31/09   

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https://dejure.org/2010,81274
LG Frankenthal, 22.03.2010 - 7 O 31/09 (https://dejure.org/2010,81274)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 22.03.2010 - 7 O 31/09 (https://dejure.org/2010,81274)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 22. März 2010 - 7 O 31/09 (https://dejure.org/2010,81274)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch zuviel gezahlter Miete für Praxisräume; Minderung der Miete wegen undichter Fenster und hygienischer Mängel der Klimaanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02

    Verwirkung des Rechts auf Mietminderung wegen eines Mangels der Mietsache

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.03.2010 - 7 O 31/09
    Die Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur analogen Anwendung des § 539 BGB a.F. auf Fälle, in denen im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auftritt und der Mieter den Mietzins gleichwohl über längere Zeit vorbehaltlos weiterbezahlt, auch für § 536 b BGB fortgilt, hat sowohl der für Wohnraummiete zuständige Senat des Bundesgerichtshofes ( BGHZ 155, 380 ) als auch der für Gewerberaummiete zuständige Senat des Bundesgerichtshofes verneint (BGH Bs. v. 16.02.2005 - XII ZR 24/02 ).

    Davon unberührt bleiben aber die Grundsätze der Verwirkung (so ausdrücklich BGH Bs. v. 16.02.2005 - XII ZR 24/02 ).

    In zeitlicher Hinsicht genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Verwirkung des Minderungsrechts die vorbehaltslose Bezahlung der Miete in Kenntnis des Mangels über einen Zeitraum von vier Jahren (so BGH Bs. v. 16.02.2005 - XII ZR 24/02 ).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

    Zumutbarkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens des Mieters gegenüber dem

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.03.2010 - 7 O 31/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 20.07.2005 - VIII ZR 342/03 , Tz. 16), der sich das Gericht anschließt, endet die Verpflichtung des Vermieters zur Wiederherstellung der Mietsache dort, wo der dazu erforderliche Aufwand die "Opfergrenze" übersteigt.
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 01.07.2008 - 2 C 876/06

    Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug aufgrund wegen fehlender Mitwirkung an der

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.03.2010 - 7 O 31/09
    Verhindert die Klägerin zu 1) aber Arbeiten, die der Mangelbeseitigung dienen, ist es gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich, insoweit die Miete zu mindern (vgl. Eisenschmid, a.a.O., § 536 Rn. 573; AG Stuttgart-Bad Cannstatt Urt. v. 01.07.2008 - 2 C 876/06 , Tz. 24 und 25).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.03.2010 - 7 O 31/09
    Die Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur analogen Anwendung des § 539 BGB a.F. auf Fälle, in denen im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auftritt und der Mieter den Mietzins gleichwohl über längere Zeit vorbehaltlos weiterbezahlt, auch für § 536 b BGB fortgilt, hat sowohl der für Wohnraummiete zuständige Senat des Bundesgerichtshofes ( BGHZ 155, 380 ) als auch der für Gewerberaummiete zuständige Senat des Bundesgerichtshofes verneint (BGH Bs. v. 16.02.2005 - XII ZR 24/02 ).
  • BGH, 07.05.1971 - V ZR 94/70

    Zur Rechtsnatur des Träger-Bewerber-Vertrages

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.03.2010 - 7 O 31/09
    Eine Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses kann sich in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in den §§ 535 ff. BGB insoweit aus § 242 BGB ergeben (vgl. BGH Urt. v. 07.05.1971- V ZR 94/70 , Tz. 21).
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