Rechtsprechung
LG Frankenthal, 27.10.2021 - 4 O 50/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreiber einer Waschanlage muss für Schäden am Auto nicht immer zahlen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
SUV in der Waschanlage beschädigt - Anlageninhaber haften nicht automatisch für jeden Autoschaden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Betreiber einer Waschanlage muss nicht immer für Schäden am Auto zahlen - LG Frankenthal lehnt Klage ab
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 11 U 43/17
Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des …
Auszug aus LG Frankenthal, 27.10.2021 - 4 O 50/21
Denn abweichend von der grundsätzlichen Beweislastverteilung, wonach der Geschädigte darlegen müsste, das sein PKW beim Betrieb der Waschanlage beschädigt wurde und dies auf eine schuldhafte Pflichtverletzung zurückzuführen ist, gilt für Schadensfälle, die sich in einer Waschstraße ereignen, dass von der Schädigung auf die Pflichtverletzung des Betreibers geschlossen werden kann, sofern der Geschädigte darlegt und beweist, dass die Schadensursache aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrühren kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 11 U 43/17 Rn. 18 -, juris).Ist die Schadensursache grundsätzlich dem Gefahrenkreis des Beklagten zuzuordnen, obliegt es gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung diesem, nachzuweisen, dass der Schaden auch bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt nicht zu vermeiden war (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 11 U 43/17 Rn. 19 -, juris).