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   LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 2-21 O 251/15   

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https://dejure.org/2016,37661
LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 2-21 O 251/15 (https://dejure.org/2016,37661)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.11.2016 - 2-21 O 251/15 (https://dejure.org/2016,37661)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. November 2016 - 2-21 O 251/15 (https://dejure.org/2016,37661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 985 BGB, § 1007 BGB, § 195 BGB a.F.
    Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden gekommener Gemälde verjähren in 30 Jahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden gekommener Gemälde verjähren in 30 Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen ns-verfolgungsbedingt abhanden gekommener Gemälde verjähren in 30 Jahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
    vorliegt (Bork, Allgemeiner Teil des BGB, 3. Auflage, 2010, Rn. 142; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
    Nach ständiger Rechtsprechung hindert die Unkenntnis des Gläubigers von der Entstehung seines Anspruchs oder vom Schuldner des Anspruchs den Beginn der Verjährung nicht, ohne dass es darauf ankommt, worauf diese Unkenntnis beruht (BGH, Urteil vom 01.02.1994 - VI ZR 229/92).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10

    NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.03.2012 (Az.: V ZR 279/10) folgt für den Kläger nichts Günstiges, betrifft dieses doch einen vom vorliegenden gänzlich verschiedenen Fall.
  • BGH, 31.01.1979 - VIII ZR 93/78

    Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung von Hausrat unter Ehegatten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 31.1. 1979 - VIII ZR 93/78 m.w.N.), von der abzuweichen die Kammer keinen Anlass sieht, haben Ehegatten an den in der Wohnung befindlichen Haushaltsgegenständen regelmäßig Mitbesitz.
  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
    Als Anspruchsgrundlage in Betracht kommen für den Kläger dabei allenfalls Herausgabeansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, da Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz gemäß § 30a Vermögensgesetz ausgeschlossen sind und internationale Abkommen zur Rückübertragung gestohlener Kulturgüter - etwa die Unidroit -Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter vom 24.06.1995 oder die "Washingtoner Grundsätze" von 1998 - jedenfalls keine unmittelbare Wirkung zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits entfalten (vgl. BVerwG NJW 2012, 792 ff. [BVerwG 24.11.2011 - BVerwG 7 C 12.10] ).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
    Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH nur dann anzunehmen, wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung aktiv abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (vgl. BGH WM 1988, 128, 132; BGH NJW-RR 1991, 1033 [BGH 07.05.1991 - XII ZR 146/90] ).
  • BGH, 26.01.1994 - IV ZR 19/93

    Voraussetzungen der Ersitzung; Erhaltungsaufwendungen des befreiten Vorerben

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
    Nach § 195 BGB a. F. betrug die regelmäßige Verjährungsfrist, die nach anzuwendendem altem Schuldrecht auch Herausgabeansprüche aus dem Eigentum umfasste (vgl. Palandt, Kommentar zum BGB, 61. Auflage, 2001, § 195, Rn. 6; BGH LM § 989 BGB Nr. 2, BGH NJW 1994, 1152 [BGH 26.01.1994 - IV ZR 19/93] ), 30 Jahre.
  • BGH, 22.09.1988 - IX ZR 263/87

    Zulässigkeit der Rechtswahl des DDR-Rechts bei Arbeitsverträgen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
    Nach § 43 Abs. 1 EGBGB entscheidet über Erwerb, Inhalt und Verlust des Eigentums die Rechtsordnung des Staates, in dem sich die Sache befindet, wobei nach gängiger Auffassung hierzu auch die Herausgabe der Sache selbst zählt (vgl. BGH NJW 1989, 1352 [BGH 22.09.1988 - IX ZR 263/87] ).
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