Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 07.03.2017 - 2-13 S 4/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus zwei Parteien besteht.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anspruch auf Verwalterbestellung durch Gericht
- RA Kotz
Wohnungseigentümergemeinschaft - Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zweier-WEG: Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters bei Zweier-WEG
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auch bei Zwei-Parteien-Wohnungseigentümergemeinschaft besteht Anspruch auf Verwalterbestellung - Notwendigkeit der Verwalterbestellung aufgrund Streits zweier Wohnungseigentümerparteien
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss in der Zweier-WEG ein Verwalter sein? (IMR 2017, 197)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt - 304 C 364/16
- LG Frankfurt/Main, 07.03.2017 - 2-13 S 4/17
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10
Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.03.2017 - 13 S 4/17
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht, dass jeder Wohnungseigentümer aus § 21 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Bestellung einer geeigneten Person zum Verwalter hat und insofern ein einklagbarer Anspruch jedes Wohnungseigentümers besteht (vgl. grdl. BGH NJW 2011, 3025 Rdnr. 11).
- BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19
Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines …
Dies gilt auch bei Zweiergemeinschaften (vgl. LG Frankfurt a.M., ZWE 2017, 231;… Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 282). - LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 98/17
Ist der Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Beseitigung …
Die Kammer ist bereits im Ansatz skeptisch, ob im Allgemeinen eine Lockerung der gesetzlichen Vorschriften des WEG in einem solchen Fall geboten ist (Kammer ZWE 2017, 231). - AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!
Gerade in - wie hier - belasteten Zweier-WEGs, hat er durch seine Stellung als Organ der Gemeinschaft in besonderer Weise dafür Sorge zu tragen, dass dieses ordnungsgemäß verwaltet, die Benutzung und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geregelt wird und dieses instandgesetzt und gehalten wird (vgl. LG Frankfurt a. M. Hinweisbeschluss v. 7.3.2017 - 2/13 S 4/17, BeckRS 2017, 105305, beck-online).Aufgrund der schwierigen persönlichen Verhältnisse zwischen den Parteien; was bereits aus dem Verhalten in der mündlichen Verhandlung offenkundig ist; kann aber auch bei einer derart kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft ein dringendes Bedürfnis nach einer neutralen Verwaltung entstehen (vgl. LG Frankfurt a. M. Hinweisbeschluss v. 7.3.2017 - 2/13 S 4/17, BeckRS 2017, 105305, beck-online;… MüKoBGB/Zschieschack, 8. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 37 f.).
- AG Hamburg-St. Georg, 30.10.2018 - 980b C 13/18
Jeder Eigentümer kann Bestellung eines Verwalters verlangen
Der Klägerin hat aus § 21 Abs. 4 WEG gegenüber den Beklagten ein Anspruch darauf zugestanden, eine Eigentümerversammlung zwecks Wahl eines (neuen) WEG-Verwalters einzuberufen; auch die Bestellung des Verwalters selbst kann der einzelne Eigentümer beanspruchen (LG Frankfurt/Main, ZWE 2017, 231). - AG Essen-Borbeck, 06.02.2020 - 24 C 69/19
Zu den Voraussetzungen einer Notverwalterbestellung durch das Gericht
Es entspricht gefestigter RechtspreJchung und allgemeiner Ansicht, dass jeder Wohnungseigentümer aus § 21 Abs. 4 WEG iinen Ansprüch auf Bestellung einer geeigneten Person zum Verwalter hat und insofern ein einklagbarer Anspruch jedes Wohnungseigentümers besteht (vgl. LG Frankfurt a. IVI., Beschluss vom 07.03.2017, 2-13 S 4/17, grdl. BGH, NJW 2011, 3025 Rn. 1l ).