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   LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 2-03 O 122/18   

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https://dejure.org/2018,46143
LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 2-03 O 122/18 (https://dejure.org/2018,46143)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.11.2018 - 2-03 O 122/18 (https://dejure.org/2018,46143)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. November 2018 - 2-03 O 122/18 (https://dejure.org/2018,46143)
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  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Dies erfordert in der Regel eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung, die durch die Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen wurden (BGH GRUR 2013, 649 Rn. 19 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Ob die beanstandete Aussage wissenschaftlich umstritten ist, muss wiederum vom Kläger dargelegt und bewiesen werden (BGH GRUR 2013, 649 Rn. 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16

    "Detox"-Pulver, Zeolith - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet-Werbung für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Hierbei kann es für den Beweis, dass die wissenschaftlichen Grundlagen, denen sich der Werbende bedient, bereits ausreichen, dass die vom Beklagten selbst vorgelegten Unterlagen darauf verweisen, dass weitere Studien notwendig seien, um die postulierten Zusammenhänge zu untermauern, weil bereits dadurch belegt wird, dass die wissenschaftlichen Aussagen nicht unangefochten sind (OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 448 Rn. 54).

    Es hätte unter diesen Bedingungen vielmehr nahegelegen, diese Vermutungen aus der Studie von ... (2013) zu überprüfen oder die Studie zu wiederholen (vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 448 Rn. 54 zu Hinweisen in Studien auf weiter erforderliche Untersuchungen), ggf. unter Bedingungen, die Anwendungsfehler oder erneuten Befall der Probanden mit Läusen ausschließen.

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05

    Irreführende Schlankheitswerbung: Ermittlung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Die Feststellung einer konkreten, zumindest mittelbaren Gesundheitsgefährdung ist nicht erforderlich (OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 394, 396; Spickhoff/Fritzsche, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 3 HWG Rn. 1).

    Da die Wirksamkeit ebenso wie die Nichtwirksamkeit praktisch niemals im Sinne einer zu 100% gesicherten Absolutheit nachweisbar sein werden, muss es für die Annahme einer irreführenden Wirksamkeitsangabe ausreichen, wenn mit wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Angaben über deren Wirkung geworben wird (OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 394; Zimmermann, a.a.O., § 3 Rn. 4).

  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Damit zeigt Beklagte, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH GRUR 1998, 1045, 1046 - Brennwertkessel).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Abzustellen ist darauf, wie durchschnittlich informierte und verständige Durchschnittsverbraucher die Werbeaussagen verstehen (BGH NJW-RR 2000, 1490).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 15 U 8/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Insoweit können grundsätzlich auch Hinweise auf der Verpackung eines Produkts Berücksichtigung finden, wenn sie ohne Weiteres, z.B. durch Umdrehen der Verpackung erkennbar sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.6.2016 - 15 U 8/15, BeckRS 2016, 21228 Rn. 50 f.).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Der Werbende übernimmt in einem derartigen Fall dadurch, dass er eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für die Richtigkeit, die er im Streitfall auch beweisen muss (BGH NJW-RR 1991, 1391 - Rheumalind II).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax; BGH GRUR 2004, 72 - Coenzym Q 10).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 32/01

    Anforderung an die Bestimmtheit eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax; BGH GRUR 2004, 72 - Coenzym Q 10).
  • BGH, 27.05.1993 - I ZR 115/91

    Emilio Adani II - Irreführung/Bezugsart oder -quelle

  • LG Hamburg, 06.04.2016 - 416 HKO 168/15

    Unterlassungsanspruch: Werbeaussagen hinsichtlich eines Kopflausmittels

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