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   LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 2-03 O 239/16   

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https://dejure.org/2018,27638
LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 2-03 O 239/16 (https://dejure.org/2018,27638)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.08.2018 - 2-03 O 239/16 (https://dejure.org/2018,27638)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. August 2018 - 2-03 O 239/16 (https://dejure.org/2018,27638)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters unwirksam, welche dem Insolvenzzweck der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger (vgl. § 1 S. 1 InsO) klar und eindeutig, also offensichtlich zuwiderlaufen (BGH NZI 2002, 375).

    Wirksam sind dagegen Verfügungen des Insolvenzverwalters, die nur unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind (BGH NZI 2002, 375 mwN).

    Voraussetzung für die Unwirksamkeit ist danach außer einer Evidenz der Insolvenzzweckwidrigkeit, dass sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten (BGH, Urteil vom 25.04.2002 - IX ZR 313/99 -, juris Rn. 28).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    Maßgeblich ist auf die Kenntnis solcher anspruchsbegründenden Umstände abzustellen, die notwendig ist, um eine Klage erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, erheben zu können (BGH NJW 2008, 2576 Rn. 275).

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Gläubiger Beweisschwierigkeiten in einem Prozess hätte (BGH WM 2008, 1346 [BGH 03.06.2008 - XI ZR 319/06] Rn. 28) oder die Durchsetzung des Anspruchs Schwierigkeiten ausgesetzt wäre (KG ZIP 2010, 767, 769 [KG Berlin 22.09.2009 - 13 U 17/08] ).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    Ein Geschädigter, der wegen eines Verstoßes gegen kartellrechtliche Vorschriften Schadensersatz verlangt, muss es sich schadensmindernd anrechnen lassen, wenn es ihm gelungen ist, einen wegen des Verstoßes überhöhten Kaufpreis auf seine eigenen Abnehmer abzuwälzen (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - KZR 75/10 -, juris Rn. 69 - ORWI).

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner ORWI-Entscheidung insbesondere festgehalten, dass es das Interesse an einer Stärkung der privatrechtlichen Kartellrechtsdurchsetzung nicht rechtfertigt, die Ansprüche der geschädigten Folgeabnehmer zu verkürzen und stattdessen im Widerspruch zur Kompensationsfunktion des Schadensersatzrechts dem direkten Abnehmern und damit denjenigen Ansprüche zuzubilligen, die wirtschaftlich keinen dauerhaften Schaden erlitten haben (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - KZR 75/10 -, juris Rn. 28 f. - ORWI).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    Betreffend § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist anerkannt, dass die Klage aus eigenem Recht nicht die Verjährung des erst später geltend gemachten abgetretenen Anspruchs hemmt (BGH NJW 2005, 2004, 2005; auch Ellenberger, in: Palandt, 77. Aufl. 2018, § 204 Rn. 13).
  • BGH, 15.10.2015 - III ZR 170/14

    Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens im Streit um

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    Die Reichweite der Hemmungswirkung von Rechtsverfolgungsmaßnahmen gem. § 204 Abs. 1 BGB beurteilt sich nach dem den Streitgegenstand bildenden prozessualen Anspruch (BGH NJW-RR 2016, 372, 373).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    In dem Übergang von einem Anspruch aus eigenem Recht zu einem solchen aus abgetretenem Recht liegt wegen der Änderung des dazu vorgetragenen Lebenssachverhalts ein Wechsel des Streitgegenstands im Sinne einer Klageänderung nach § 263 ZPO (BGH NJW 1996, 117 [BGH 17.10.1995 - VI ZR 246/94] ).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    Die Kenntnis aller Tatsachen ist nicht erforderlich, da bereits ab einer hinreichend großen Erfolgswahrscheinlichkeit des Prozesses die Geltendmachung des Anspruchs verlangt werden kann (BGH NJW 1994, 3092, 3093 [BGH 20.09.1994 - VI ZR 336/93] ).
  • KG, 22.09.2009 - 13 U 17/08

    Anforderungen an die Gesamtbetragsangabe bei einem Verbraucherkredit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Gläubiger Beweisschwierigkeiten in einem Prozess hätte (BGH WM 2008, 1346 [BGH 03.06.2008 - XI ZR 319/06] Rn. 28) oder die Durchsetzung des Anspruchs Schwierigkeiten ausgesetzt wäre (KG ZIP 2010, 767, 769 [KG Berlin 22.09.2009 - 13 U 17/08] ).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    Die Beklagten zu 1., zu 2. und zu 6. rügen die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main unter Verweis auf die Entscheidung des EuGH in Sachen CDC - Hydrogen Peroxid (EuGH, Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13 -, juris).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
    Dem Kläger kann jedoch - wie im vorliegenden Fall - die ggf. komplexe Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit dem Grunde und der Höhe nach nicht verwehrt werden (vgl. BGH NJW 1990, 2060, 2061 [BGH 24.04.1990 - VI ZR 110/89] - Detektivkosten für Aufenthaltsermittlung des entzogenen Kindes).
  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 14d O 4/14

    Schadensersatz wegen Zahlung kartellbedingt überhöhter Preise bei der Regulierung

  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 63/06

    Streitwert des Verfahrens über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18

    Kartellschadensersatzansprüche als Folge eines Informationsaustauschs auf

    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.08.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 239/16) wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.08.2018, Az. 2-03 O 239/16, die Beklagten zu verurteilen,.

    hilfsweise, das Verfahren unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.08.2018, Az. 2-03 O 239/16, an das Landgericht Frankfurt zurückzuverweisen.

  • LG Stuttgart, 14.12.2018 - 30 O 26/17

    Schadensersatzanspruch bei Kartellverstoß: Sekundäre Darlegungslast des

    Den Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. August 2018 - 2-03 O 239/16 und denjenigen des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17. Mai 2018 - 19 O 9546/16 (Anl. ...17) und vom 16. August 2018 - 19 O 9571/14 (Anl. ...18) sei nicht zu folgen.

    Das ist im Hinblick auf das Hauptbegehren eine zulässige eventuelle Klagehäufung (vgl. auch LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. August 2018 - 2-03 O 239/16, Rn. 52 - juris).

    Eine sekundäre Darlegungslast soll etwa gegeben sein, wenn die Details zum gruppeninternen Warenbezug außerhalb der Wahrnehmungssphäre der Kartellanten liegen, dem Kläger aber Angaben hierzu zumutbar sind (LG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2018 - 2-03 O 239/16, Rn. 66 - juris).

  • LG Berlin, 27.05.2021 - 16 O 241/17

    Gasisolierte Schaltanlagen, GIS-Kartell - Schadensersatzanspruch bei Vereinbarung

    Sollten hiernach Abgrenzungsschwierigkeiten verbleiben (etwa zum Umfang der Abtretung), berührt dies die Schlüssigkeit des Vortrags und nicht die Zulässigkeit der Klage (vgl. auch LG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2018 - 2-03 O 239/16 -, Rn. 52, juris).
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