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LG Frankfurt/Main, 15.02.2018 - 2-14 O 30/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.02.2018 - 2-14 O 30/17
- OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 4 U 30/18
- OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 4 U 30/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.04.2012 - IX ZR 67/09
Insolvenzanfechtung: Weiterveräußerung eines sicherungsübereigneten Warenlagers …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.02.2018 - 14 O 30/17
Eine Befriedigung führt daher zu einer objektiven Gläubigerbenachteiligung, wenn ein Gläubiger sein anfechtungsfestes Sicherungsrecht aufgibt und im Gegenzug hierfür zunächst lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Schuldner erhält (BGH 26.4.2012 IX ZR 67/09 Tz 24 NZI 2012, 667 = ZInsO 2012, 1429).Dementsprechend sind unmittelbare Zahlungen von Erwerbern an den Gläubiger nicht als gläubigerbenachteiligend einzuordnen, wenn sie der Ablösung eines unanfechtbar entstandenen Sicherungsrechts dienen und dem Absonderungsrecht und der gesicherten Forderung wertmäßig entsprechen (BGH 26.4.2012 IX ZR 67/09 Tz 22 NZI 2012, 667 = ZInsO 2012, 1429).
- OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21
Ansprüche nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung; …
Die Feststellungen des Sachverständigen K... stünden auch in Übereinstimmung mit den - urkundlich verwerteten - Angaben der Versicherungsnehmerin während ihrer Anhörung in dem Parallelverfahren 14 0 30/17 sowie der - ebenfalls urkundlich verwerteten - Aussagen der sachverständigen Zeugen F... und L... in ebendiesem Parallelprozess.