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   LG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 2-13 T 116/18   

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https://dejure.org/2018,42660
LG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 2-13 T 116/18 (https://dejure.org/2018,42660)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.11.2018 - 2-13 T 116/18 (https://dejure.org/2018,42660)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. November 2018 - 2-13 T 116/18 (https://dejure.org/2018,42660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    LS1: Das Einzelinteresse zur Ermittlung des Streitwertes eines Beschlusses über die Aufnahme eines Darlehens bemisst sich nach dem auf den Kläger entfallenden Anteil. LS2: Die Streitwerte für die Anfechtung des Beschlusses zur Finanzierung der Baumaßnahme und des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • mietrechtsiegen.de

    WEG: Anfechtung des Beschlusses zur Finanzierung einer Baumaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufnahme eines Darlehens: Wie bemisst sich das Einzelinteresse?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufnahme eines Darlehens: Wie bemisst sich das Einzelinteresse? (IMR 2019, 86)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 25 S 152/12

    Kreditaufnahme zur Fassadensanierung rechtmäßig?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 13 T 116/18
    Maßgeblich ist vielmehr alleine der auf die Anfechtungskläger entfallende Anteil (LG Düsseldorf ZWE 2014, 44).
  • LG Stuttgart, 06.08.2019 - 19 T 390/18

    Streitwert bei Beschluss über Baumaßnahme und dessen Finanzierung

    Die Streitwerte für die Anfechtung des Beschlusses zur Finanzierung der Baumaßnahme und des Beschlusses über die Baumaßnahme sind nicht zu addieren, da das Anfechtungsziel wirtschaftlich identisch ist (vergleiche LG Frankfurt am Main, Bes. v. 20. November 2018 - 2-13 T 116/18, ZMR 2019, 215 und OLG Frankfurt, Bes.

    Hierbei gilt auch im Gebührenrecht, dass Streitwerte dann nicht zusammenzuaddieren sind, wenn sie wirtschaftlich identisch sind (LG München I, Urteil vom 25. November 2013 - 1 S 4911/13 WEG; LG Frankfurt, Beschluss vom 20. November 2018 - 2-13 T 116/18).

  • KG, 10.07.2019 - 24 W 27/19

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung für eine im Wege der

    Dieses bemisst sich für einen Wohnungseigentümer grundsätzlich an den Kosten, die für ihn anfallen würden, erwüchse der angefochtene Beschluss in Bestandskraft (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. November 2018 - 27-13 T 116/18, ZWE 2019, 187 Rn. 6; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Auflage 2019, § 49a GKG Rn. 6 "Baumaßnahmen"; Then in: Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage 2017, § 49 a GKG Rn. 12; Toussaint, in: BeckOK Kostenrecht, Stand: 01.06.2019, § 49a GKG Rn. 33).
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