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   LG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 2/26 O 149/11, 2-26 O 149/11   

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https://dejure.org/2012,9817
LG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 2/26 O 149/11, 2-26 O 149/11 (https://dejure.org/2012,9817)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.04.2012 - 2/26 O 149/11, 2-26 O 149/11 (https://dejure.org/2012,9817)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. April 2012 - 2/26 O 149/11, 2-26 O 149/11 (https://dejure.org/2012,9817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Anspruchs auf Vergütung für erbrachte Heizungsarbeiten und Installationsarbeiten im Jahr 2007 bei Erlass eines Mahnbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung eines Anspruchs auf Vergütung für erbrachte Heizungsarbeiten und Installationsarbeiten im Jahr 2007 bei Erlass eines Mahnbescheids

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Mahnbescheid: Wie ist der Anspruch zu individualisieren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelforderungen im Mahnbescheid nicht individualisiert: Ansprüche verjährt! (IBR 2012, 432)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 26 O 149/11
    Der BGH hat in dem Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 211/09, zwar klargestellt, dass an die Individualisierung zu stellenden Anforderungen von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängen und (wenig aussagekräftige) Angaben im Mahnbescheid dann ausreichen können, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung für den Schuldner erkennbar wird, worauf die Forderung gründet.
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 26 O 149/11
    Diese Umstände verbieten die Annahme, die Kennzeichnung im Mahnbescheid sei als ausreichende Individualisierung anzusehen, zumal nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH Urteil vom 17.10.2000, Az. XI ZR 312/99) das Erfordernis besteht und vorliegend nicht eingehalten ist, dass bei einer Mehrzahl von Forderungen - hier 2 Rechnungsforderungen aus allerdings demselben Bauvorhaben - der Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid hinreichend aufgeschlüsselt sein muss, was vorliegend nicht der Fall ist, da lediglich die Summe der Rechnungsbeträge geltend gemacht wird.
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 160/07

    Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnantrag

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 26 O 149/11
    Der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 10.07.2008, IX ZR 160/07, nach der dem Mahnbescheid die diesem zugrunde liegenden Schriftstücke nicht beigefügt werden müssen, wenn sie dem Schuldner bereits bekannt sind, lässt sich dies gerade nicht entnehmen.
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