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LG Frankfurt/Main, 28.10.2013 - 2-10 O 363/12 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Oktober 2013 - 2-10 O 363/12 (https://dejure.org/2013,54193)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.10.2013 - 2-10 O 363/12
- OLG Frankfurt, 25.06.2014 - 19 U 206/13
- OLG Frankfurt, 25.06.2014 - 19 U 206/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08
Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.10.2013 - 10 O 363/12
Gerade auch der Vortrag, die Beklagte habe "nicht unerhebliche Vertriebsprovisionen (mehr als 27 %)" erlangt, lässt vermuten, dass als Quelle nicht allein Ausgabeaufschläge oder ausgewiesene Verwaltungsgebühren in Betracht kommen, so dass möglicherweise von (verdeckten) Innenprovisionen auszugehen wäre, für welche die Grundsätze über die Offenbarungspflicht von Rückvergütungen gerade nicht in Ansatz zu bringen sind (BGH WM 2009, 2306). - OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 188/11
Auskunftsanspruch des Anlegers bei Wertpapiergeschäften über von der Bank …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.10.2013 - 10 O 363/12
Inhalt, Umfang und Grenzen des Anspruches richten sich jedoch nach Treu und Glauben, der Verkehrssitte und den Umständen des Einzelfalles (OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 1075). - OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.10.2013 - 10 O 363/12
Ein derartiger Hinweis ist dann entbehrlich, wenn im Anwaltsprozess Mängel des Klagevortrags die Anspruchsgrundlagen betreffend durch den Prozessgegner deutlich und unmissverständlich gerügt worden sind (OLG Nürnberg, MDR 2000, 227).