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   LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 2-03 O 294/16   

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LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 2-03 O 294/16 (https://dejure.org/2017,61387)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.03.2017 - 2-03 O 294/16 (https://dejure.org/2017,61387)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. März 2017 - 2-03 O 294/16 (https://dejure.org/2017,61387)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Ob ein Bestandteil der angegriffenen Kennzeichnung, die als mit der älteren Marke ähnlich beanstandet wird, bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr isoliert oder nur zusammen mit den weiteren Bestandteilen als einheitliche Gesamtaufmachung zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob die angegriffene Gestaltung vom Verkehr "als Ganzes", das heißt "wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; BGH GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlborodach).

    Veranlassung zur Annahme einer solchen "funktionellen Eigenständigkeit" eines Bestandteils kann der Verkehr aufgrund bestimmter Kennzeichnungsgewohnheiten (z.B. der häufigen Verwendung von Zweitmarken) allgemein oder insbesondere auf dem in Frage stehenden Warengebiet haben (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; BGH GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlborodach).

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Ob ein Bestandteil der angegriffenen Kennzeichnung, die als mit der älteren Marke ähnlich beanstandet wird, bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr isoliert oder nur zusammen mit den weiteren Bestandteilen als einheitliche Gesamtaufmachung zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob die angegriffene Gestaltung vom Verkehr "als Ganzes", das heißt "wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; BGH GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlborodach).

    Veranlassung zur Annahme einer solchen "funktionellen Eigenständigkeit" eines Bestandteils kann der Verkehr aufgrund bestimmter Kennzeichnungsgewohnheiten (z.B. der häufigen Verwendung von Zweitmarken) allgemein oder insbesondere auf dem in Frage stehenden Warengebiet haben (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; BGH GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlborodach).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Eine markenmäßige Benutzung eines Zeichens setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass das angegriffene Zeichen wie eine Marke benutzt wird, d.h. die Benutzung des Zeichens durch den Dritten die Hauptfunktion der Marke, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 58 -L'Oréal/Bellure; BGH GRUR 2010, 726 Rn. 16 - Opel-Blitz II).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Die Herkunftsfunktion ist beeinträchtigt, sofern das Zeichen zur Kennzeichnung der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen verwendet wird (BGH GRUR 2014, 1101 Rn. 23 - Gelbe Wörterbücher).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Dabei stehen die genannten Faktoren in einem Verhältnis der Wechselwirkung, so dass ein geringerer Grad eines Faktors durch einen höheren Grad eines anderen Faktors ausgeglichen werden kann (EuGH GRUR 1998, 387 Rn. 22 - Sabel/Puma).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Eine markenmäßige Benutzung eines Zeichens setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass das angegriffene Zeichen wie eine Marke benutzt wird, d.h. die Benutzung des Zeichens durch den Dritten die Hauptfunktion der Marke, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 58 -L'Oréal/Bellure; BGH GRUR 2010, 726 Rn. 16 - Opel-Blitz II).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Weil die Verwechslungsgefahr vom Vorliegen einer Vielzahl von Umständen abhängt, tritt als weiteres Element insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke hinzu (EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 29 - Canon; EuGH GRUR Int. 1999, 734 Rn. 17 - Lloyd; EuGH GRUR Int. 2007, 718, 720 Rn. 55 - TRAVATAN II).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Insoweit ist grundsätzlich von einer originär durchschnittlichen Kennzeichnungskraft auszugehen (BGH GRUR 2012, 930, 932 Rn. 27 - Bogner B/Barbie B).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Weil die Verwechslungsgefahr vom Vorliegen einer Vielzahl von Umständen abhängt, tritt als weiteres Element insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke hinzu (EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 29 - Canon; EuGH GRUR Int. 1999, 734 Rn. 17 - Lloyd; EuGH GRUR Int. 2007, 718, 720 Rn. 55 - TRAVATAN II).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 3 O 294/16
    Eine Buchstabenkombination verfügt im Regelfall von Haus aus über eine normale Kennzeichnungskraft, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Schwächung der Kennzeichnungskraft bestehen (BGH GRUR 2011, 831 Rn. 18 - BBC).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12

    Abgrenzung von markenmäßiger Benutzung und Bestellzeichen; Ausschöpfung von

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 20 U 110/04

    RODEO/RODEO DRIVE

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2004 - 20 U 62/03

    Schutz der Bezeichnung "ATLAS" für die Dienstleistungen auf dem Gebiet des

  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2000 - 12 O 139/00
  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 6 U 94/17

    Markenverletzung durch Angebotsbezeichnung einer Hose im Internet

    das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.03.2017, Az. 2-03 O 294/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2020 - 6 U 94/17

    Markenmäßige Benutzung einer Bekleidungsmarke - MO

    das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.03.2017, Az. 2-03 O 294/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen, auch hinsichtlich der geänderten Klageanträge aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 15.10.2019.
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