Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 6a S 260/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,62709
LG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 6a S 260/05 (https://dejure.org/2006,62709)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.03.2006 - 6a S 260/05 (https://dejure.org/2006,62709)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. März 2006 - 6a S 260/05 (https://dejure.org/2006,62709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,62709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1995 - II ZR 102/94

    Umfang der Pflicht einer Genossenschaft zur Mitgliedschaft in einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 6a S 260/05
    Die mit der Mitgliedschaft im Verein verbundenen finanziellen Lasten müssen sich in überschaubaren, im Voraus wenigstens ungefähr abschätzbaren Grenzen halten ( BGH NJW 1995, 2981 [BGH 10.07.1995 - II ZR 102/94] [2982]).

    Eröffnet eine entsprechende Bestimmung in der Vereinssatzung die Möglichkeit der Umlageerhebung, muss dort jedoch nicht gleichzeitig die Höhe der Umlage ziffernmäßig geregelt sein ( BGH NJW 1995, 2981 [BGH 10.07.1995 - II ZR 102/94] ; BGHZ 105, 306 ff.; Stöber a.a.O. Rn. 211; Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., § 58 BGB Rn. 5).

    Eine ermächtigende Satzungsbestimmung, die die Erhebung der Umlage und die Festsetzung der Höhe einem individualisierenden Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung überträgt, genügt grundsätzlich den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit und trägt den praktischen Bedürfnissen des Vereinsrechts Rechnung ( BGH NJW 1995, 2981 [BGH 10.07.1995 - II ZR 102/94] ).

    Wie der BGH selbst in seiner späteren Entscheidung vom 10.07.1995 ( NJW 1995, 2981 [BGH 10.07.1995 - II ZR 102/94] [2982]) ausgeführt hat, beruhte die in seiner Entscheidung BGHZ 105, 306 ff. über die Mindestanforderungen hinausgehende Forderung nach einer Aufnahme der Festlegung eines Höchstbetrages in die Satzung ersichtlich auf den Besonderheiten der damals zu Entscheidung stehenden Beiträge für die Sicherheitseinrichtung der Kreditgenossenschaften.

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 6a S 260/05
    Diese erfordert, allein schon wegen des Grundsatzes, dass wesentliche Rechte und Pflichten in der Satzung selbst festgelegt sein müssen, eine entsprechende Grundlage in der Satzung ( BGHZ 105, 306 ff. ).

    Eröffnet eine entsprechende Bestimmung in der Vereinssatzung die Möglichkeit der Umlageerhebung, muss dort jedoch nicht gleichzeitig die Höhe der Umlage ziffernmäßig geregelt sein ( BGH NJW 1995, 2981 [BGH 10.07.1995 - II ZR 102/94] ; BGHZ 105, 306 ff.; Stöber a.a.O. Rn. 211; Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., § 58 BGB Rn. 5).

    Soweit aus Gründen des Mitgliederschutzes in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten worden ist, die Satzung selbst müsse eine Obergrenze für die Erhebung einer Umlage enthalten ( BGHZ 105, 306 ff.; OLG München NJW-RR 1998, 966 [OLG München 18.02.1998 - 3 U 4897/97] ), gilt dies für den vorliegenden Fall nicht.

    Wie der BGH selbst in seiner späteren Entscheidung vom 10.07.1995 ( NJW 1995, 2981 [BGH 10.07.1995 - II ZR 102/94] [2982]) ausgeführt hat, beruhte die in seiner Entscheidung BGHZ 105, 306 ff. über die Mindestanforderungen hinausgehende Forderung nach einer Aufnahme der Festlegung eines Höchstbetrages in die Satzung ersichtlich auf den Besonderheiten der damals zu Entscheidung stehenden Beiträge für die Sicherheitseinrichtung der Kreditgenossenschaften.

  • OLG München, 18.02.1998 - 3 U 4897/97

    Satzungsrecht - Satzungsänderungen zur Zusammensetzung des Vorstands

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 6a S 260/05
    Während periodisch wiederkehrende Mitgliedsbeiträge in der Regel die laufenden Kosten eines Vereins decken sollen, dienen einmalige Umlagen meist der außergewöhnlichen Bedarfsdeckung ( OLG München, NJW-RR 1998, 966 [OLG München 18.02.1998 - 3 U 4897/97] ).

    Mitglieder nicht nur unerheblich betroffen werden ( OLG München, NJW-RR 1998, 966 [OLG München 18.02.1998 - 3 U 4897/97] ; Müller a.a.O.).

    Soweit aus Gründen des Mitgliederschutzes in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten worden ist, die Satzung selbst müsse eine Obergrenze für die Erhebung einer Umlage enthalten ( BGHZ 105, 306 ff.; OLG München NJW-RR 1998, 966 [OLG München 18.02.1998 - 3 U 4897/97] ), gilt dies für den vorliegenden Fall nicht.

  • OLG Schleswig, 06.02.2003 - 11 U 83/01

    Eingeschränkte Sonderumlagepflicht des ausscheidenden Vereinsmitglieds

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 6a S 260/05
    Ein Austritt rechtzeitig noch im Jahr 2003 hatte zur Folge gehabt, dass der Beklagte hinsichtlich der Umlage nicht mehr in Anspruch hätte genommen werden können, da diese erst nach seinem Austritt fällig geworden wäre (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 609 [OLG Schleswig 06.02.2003 - 11 U 83/01] ).

    Dieser kann ein ausgeschiedenes Mitglied zur Leistung der Beträge, die die Mitgliederversammlung während seiner Mitgliedschaft festgesetzt hat, die aber erst nach dem Ende seiner Vereinsmitgliedschaft fällig geworden sind, nicht mehr heranziehen ( OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 609 [OLG Schleswig 06.02.2003 - 11 U 83/01] ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht