Rechtsprechung
LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung einer einen Vorteil abschöpfende Gebühr für die Beurkundung eines Einbringungsvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 09.12.2003 - 15a UR II 14/03
- LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 443/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04
Die rechtmäßige Erhebung einer solchen Gebühr setzt allerdings voraus, dass sie nicht nur dem Grunde nach durch Regelungen der Verfassung gerechtfertigt ist - was vorliegend der Fall ist, da das Kostenrecht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich des Gebührenrechts der Notare gemäß § Art. 74 Nr. 1 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung ist (vgl. BVerfGE 47, 285) -, sondern auch dass sie ihrer Höhe nach durch zulässige Gebührenzwecke, die der Gesetzgeber bei der tatbestandlichen Ausgestaltung erkennbar verfolgt, legitimiert ist.Zu beachten ist nämlich, dass die Gebühren aus notarieller Tätigkeit im Wesentlichen freiberuflichen Notaren zukommen und diesen Notaren aus verfassungsrechtlichen Gründen ein angemessenes Einkommen gewährleistet sein muss, auch wenn hierbei nicht auf jedes einzelnes Urkundsgeschäft, sondern auf die Gesamttätigkeit des Notars und bei Anwaltsnotaren auf den auf das Notariat entfallenden Anteil abgestellt wird (vgl. BVerfGE 47, 285; BVerfG NJW 1996, 1463).
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04
Die Beteiligte Ziffer 1 hat gegen den Kostenansatz Erinnerung eingelegt, weil das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 19.03.2003 (2 BvL 9/98 u. a.) entschieden habe, dass die Höhe einer Gebühr sich am Aufwand zu orientieren habe.Der Beteiligten Ziffer 1 ist insoweit zuzustimmen, als sie die Gebühren, die nach § 10 LJKG für die Tätigkeit der Notare im Badischen Rechtsgebiet zur Staatskasse erhoben werden, den vom BVerfG entwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine zulässige Gebührenerhebung unterwerfen will (vgl. zuletzt BVerfG NVwZ 2003, 715).
- OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02
Notargebühr: Vereinbarkeit der Kostenansätze badischer Amtsnotare mit der …
Auszug aus LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04
Die Voraussetzungen für die Zulassung der weiteren Beschwerde sind nicht gegeben, da die von der Beteiligten Ziffer 1 aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der höchstrichterlichen Rechtssprechung beantwortet sind ( vgl.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2003 - 14 Wx 75/02) und grundsätzliche Fragen sich auch im übrigen nicht stellen.
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 443/04
Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch …
Ihre Beschwerde wurde vom Landgericht Freiburg mit Beschluss vom 5. Februar 2004 - 4 T 25/04 - als unbegründet zurückgewiesen.