Rechtsprechung
   LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29886
LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04 (https://dejure.org/2004,29886)
LG Freiburg, Entscheidung vom 05.02.2004 - 4 T 25/04 (https://dejure.org/2004,29886)
LG Freiburg, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 4 T 25/04 (https://dejure.org/2004,29886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung einer einen Vorteil abschöpfende Gebühr für die Beurkundung eines Einbringungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04
    Die rechtmäßige Erhebung einer solchen Gebühr setzt allerdings voraus, dass sie nicht nur dem Grunde nach durch Regelungen der Verfassung gerechtfertigt ist - was vorliegend der Fall ist, da das Kostenrecht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich des Gebührenrechts der Notare gemäß § Art. 74 Nr. 1 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung ist (vgl. BVerfGE 47, 285) -, sondern auch dass sie ihrer Höhe nach durch zulässige Gebührenzwecke, die der Gesetzgeber bei der tatbestandlichen Ausgestaltung erkennbar verfolgt, legitimiert ist.

    Zu beachten ist nämlich, dass die Gebühren aus notarieller Tätigkeit im Wesentlichen freiberuflichen Notaren zukommen und diesen Notaren aus verfassungsrechtlichen Gründen ein angemessenes Einkommen gewährleistet sein muss, auch wenn hierbei nicht auf jedes einzelnes Urkundsgeschäft, sondern auf die Gesamttätigkeit des Notars und bei Anwaltsnotaren auf den auf das Notariat entfallenden Anteil abgestellt wird (vgl. BVerfGE 47, 285; BVerfG NJW 1996, 1463).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04
    Die Beteiligte Ziffer 1 hat gegen den Kostenansatz Erinnerung eingelegt, weil das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 19.03.2003 (2 BvL 9/98 u. a.) entschieden habe, dass die Höhe einer Gebühr sich am Aufwand zu orientieren habe.

    Der Beteiligten Ziffer 1 ist insoweit zuzustimmen, als sie die Gebühren, die nach § 10 LJKG für die Tätigkeit der Notare im Badischen Rechtsgebiet zur Staatskasse erhoben werden, den vom BVerfG entwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine zulässige Gebührenerhebung unterwerfen will (vgl. zuletzt BVerfG NVwZ 2003, 715).

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02

    Notargebühr: Vereinbarkeit der Kostenansätze badischer Amtsnotare mit der

    Auszug aus LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der weiteren Beschwerde sind nicht gegeben, da die von der Beteiligten Ziffer 1 aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der höchstrichterlichen Rechtssprechung beantwortet sind ( vgl.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2003 - 14 Wx 75/02) und grundsätzliche Fragen sich auch im übrigen nicht stellen.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 443/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch

    Ihre Beschwerde wurde vom Landgericht Freiburg mit Beschluss vom 5. Februar 2004 - 4 T 25/04 - als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht