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   LG Freiburg, 07.02.2005 - 7 Ns 420 Js 24557/03 - AK 3/05, 7 Ns 420 Js 24557/03, AK 3/05   

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LG Freiburg, 07.02.2005 - 7 Ns 420 Js 24557/03 - AK 3/05, 7 Ns 420 Js 24557/03, AK 3/05 (https://dejure.org/2005,63541)
LG Freiburg, Entscheidung vom 07.02.2005 - 7 Ns 420 Js 24557/03 - AK 3/05, 7 Ns 420 Js 24557/03, AK 3/05 (https://dejure.org/2005,63541)
LG Freiburg, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 7 Ns 420 Js 24557/03 - AK 3/05, 7 Ns 420 Js 24557/03, AK 3/05 (https://dejure.org/2005,63541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Entbindung eines Pflichtverteidigers von seinem Mandat auf Wunsch des Verteidigten wegen Störung des Vertrauensverhältnisses

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstreckungsantrag durch den Pflichtverteidiger nach

    Rechtsanwalt ... beantragte mit Schriftsatz vom 01.07.2005, die Pflichtverteidigergebühren im führenden Verfahren 27 AK 484/04 (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft 250 Js 14264/04) sowie den hinzuverbundenen Verfahren 27 AK 509/04 (= 530 Js 21950/04) und 27 AK 3/05 (= 250 Js 32351/04) auf insgesamt 1.344,09 Euro festzusetzen.

    Soweit der Verteidiger ferner für das hinzuverbundene Verfahren 27 AK 3/05 (= 250 Js 32351/04) weitere Vergütungsansprüche bis zur Verbindung zum führenden Hauptverfahren geltend macht, ist dagegen eine Pflichtverteidigerbestellung in diesem Verfahren vor der Verbindung zum führenden Verfahren nicht erfolgt, so dass gem. § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG eine Vergütung auch für die Tätigkeit im unverbundenen Zeitraum nur in Betracht käme, wenn das - primär hierfür zuständige - Amtsgericht die Vergütungspflicht auch auf das Verfahren 27 AK 3/05 (250 Js 32351/04) erstrecken würde (vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 285).

    Hinsichtlich des Erstreckungsantrags des Verteidigers bezüglich des Verfahrens 27 AK 3/05 = 250 Js 32351/04 war die Sache daher zur Entscheidung an das Amtsgericht Freiburg zurückzugeben.

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