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LG Freiburg, 17.10.2016 - 12 O 70/14 |
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Art 6 Nr 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 6 Nr 1 EGV 44/2001
Internationale Zuständigkeit: Klage gegen einen in Deutschland ansässigen Hauptschuldner und den in der Schweiz ansässigen Bürgen bei Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz des Hauptschuldners - Justiz Baden-Württemberg
Art 6 Nr 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 6 Nr 1 EGV 44/2001
Internationale Zuständigkeit: Klage gegen einen in Deutschland ansässigen Hauptschuldner und den in der Schweiz ansässigen Bürgen bei Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz des Hauptschuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 17.10.2016 - 12 O 70/14
- OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …
Auszug aus LG Freiburg, 17.10.2016 - 12 O 70/14
Dass nach dem anwendbaren international Privatrecht unterschiedliche Rechtsordnungen auf die jeweiligen Verhältnisse zwischen Kläger und den verschiedenen Beklagten anwendbar sind, steht dem Gerichtsstand des Sachzusammenhangs nicht an sich entgegen (EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13 -, juris).Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13 -, juris) hat hierzu ausgeführt: "Nach ständiger Rechtsprechung kann diese Regel [sc: Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001] nicht so ausgelegt werden, dass es danach einem Kläger erlaubt wäre, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen von diesen der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzstaats zu entziehen.
- EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer …
Auszug aus LG Freiburg, 17.10.2016 - 12 O 70/14
Eine solche Übereinstimmung ist nur einer von mehreren relevanten Faktoren (EuGH, Urteil vom 11. April 2013 - C-645/11 -, juris).
- OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
Internationale Zuständigkeit: Klageerhebung gegen zwei Gesellschaften und einen …
Die Berufung des Beklagten Ziffer 3 gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 17.10.2016, Az. 12 O 70/14, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 17.10.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Freiburg, Az. 12 O 70/14 - wird die Klage gegen den Beklagten Ziffer 3 als unzulässig abgewiesen.