Rechtsprechung
LG Freiburg, 28.01.2022 - 9 T 72/21 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1 Nr 2 BerHFV, § 11 BeratHiG, § 33 Abs 4 RVG, § 56 Abs 2 RVG, Nr 2503 RVG-VV
Reichweite des Formularzwangs bei der Gebührenfestsetzung für die Beratungshilfe
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung der Vergütung für Beratungshilfe auf Antrag eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- AG Titisee-Neustadt, 09.11.2021 - BHG 54/20
- LG Freiburg, 28.01.2022 - 9 T 72/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 996
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
Vorlage des Beratungshilfe-Berechtigungsscheins im Original bei einer …
Auszug aus LG Freiburg, 28.01.2022 - 9 T 72/21
Diesem Zweck genügt ein Rechtsanwalt, wenn er Lücken und Unklarheiten im verwendeten Formular durch Erläuterungen in einem späteren Schriftsatz schließen kann und wenn das Gericht anhand des Formulars und des erläuternden Schriftsatzes ohne weiteres in die Lage versetzt wird, die Berechtigung der geltend gemachten Gebühren zu prüfen und über die Festsetzung zu entscheiden (Anschluss OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 9 W 30/19).(Rn.13).Nach § 1 Nr. 2 BerHFV hat die Beratungsperson für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das in der Anlage 2 zur BerHFV bestimmte Formular zu verwenden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 9 W 30/19 -, Rn. 8 & 9, juris).