Rechtsprechung
LG Fulda, 10.06.2005 - 5 T 122/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Veräußerung eines Grundstücks durch den Vorerben; Beachtung eines Vorausvermächtnisses; Pflichten eines Testamentsvollstreckers; Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Zwangsvollstreckervermerks im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vorausvermächtnis an Vorerben
Papierfundstellen
- Rpfleger 2005, 664
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus LG Fulda, 10.06.2005 - 5 T 122/05
Soll aber der Nachlassgegenstand gemäß § 2110 Abs. 2 BGB dem alleinigen Vorerben endgültig verbleiben, scheidet er bereits mit dem Erbfall ohne weiteres aus der Vorerbmasse aus, d.h. der alleinige Vorerbe erwirbt diesen ihm durch Vorausvermächtnis zugewandten Gegenstand ohne weiteres mit dem Vorerbfall, unbeschwert mit der Nacherbschaft (…Palandt-Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2110, Rd.-Nr. 2;… Grunsky in Münchener Komm. BGB, 4. Aufl., § 2110, Rd.-Nr. 3, jeweils m.w.N.; BGHZ 32, 60).