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LG Görlitz, 10.05.2016 - 1 O 207/15 |
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Verfahrensgang
- LG Görlitz, 10.05.2016 - 1 O 207/15
- OLG Dresden, 13.01.2017 - 5 U 839/16
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 13.01.2017 - 5 U 839/16
Gesetzlichkeitsfikton der Verwendung des Musters gem. § 14 BGB-InfoV bei …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz, 1. Zivilkammer, vom 10.05.2016 (1 O 207/15) wird zurückgewiesen.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Görlitz, 1. Zivilkammer, vom 10.05.2016 (1 O 207/15) sind in Bezug auf die Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.
unter Abänderung des am 10.05.2016 verkündeten Endurteils des Landgerichts Görlitz, Az. 1 O 207/15, festzustellen, dass mit der Widerrufserklärung der Klägerin vom 14.08.2014 die mit der Beklagten vereinbarten Darlehensverträge Nr. 0351761543 über 50.000,00 EUR und Nr. 0351761533 über 110.000,00 EUR jeweils in Rückgewährschuldverhältnisse umgewandelt wurden.