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   LG Gera, 18.06.2009 - 2 HK T 16/09, 2 HKT 16/09   

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https://dejure.org/2009,29206
LG Gera, 18.06.2009 - 2 HK T 16/09, 2 HKT 16/09 (https://dejure.org/2009,29206)
LG Gera, Entscheidung vom 18.06.2009 - 2 HK T 16/09, 2 HKT 16/09 (https://dejure.org/2009,29206)
LG Gera, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 2 HK T 16/09, 2 HKT 16/09 (https://dejure.org/2009,29206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer registergerichtlichen Zwischenverfügung bzgl. der Einreichung einer nach dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MomiG) angepassten Gesellschafterliste; Einreichung einer Gesellschafterliste in einer einfachen ...

  • Betriebs-Berater

    Form der Einreichung der Gesellschafterliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Befugnis zur Einreichung der Gesellschafterliste, Einreichung durch Geschäftsführer, Formale Prüfungspflicht des Handelsregister, Formale Prüfungspflicht des Handelsregisters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2337
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 27.05.2009 - 31 Wx 38/09

    Handelsregisteranmeldung einer Veränderung des Gesellschafterbestandes der GmbH:

    Auszug aus LG Gera, 18.06.2009 - 2 HKT 16/09
    Die verfahrensgegenständliche Zwischenverfügung des Registergerichtes vom 05.08.2009 beinhaltet nicht lediglich eine verfahrensleitende Handlung oder Meinungsäußerung des Gerichtes, sondern - in dem sie dem betroffenen Notar eine bestimmte Handlungsweise auferlegt, um seiner aus § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG resultierenden Pflicht zu genügen - eine mit Außenwirkung versehene Anweisung, welche den Notar in seinen Rechten betrifft, so dass die Beschwerde gemäß § 19 Abs. 1 FGG eröffnet ist (hierzu Keidel-Kahl, FGG, 15. Auflage, § 19 FGG, Rd.-Nr. 9; vergl. auch OLG München, Beschluss vom 27.05.2009, Az.: 31 Wx 38/09).
  • OLG München, 20.04.2009 - 31 Wx 34/09

    GmbH: Versicherung des Geschäftsführers oder Liquidators über das Nichtvorliegen

    Auszug aus LG Gera, 18.06.2009 - 2 HKT 16/09
    Die Gesellschafterliste soll mit der Bescheinigung versehen werden, dies heißt aber nicht notwendig, dass Gesellschafterliste und Bescheinigung auf einem Blatt zu erstellen sind; ebenfalls zulässig ist es, Gesellschafterliste und Bescheinigung auf verschiedenen Blättern zu erstellen und sodann zu verbinden (vgl. auch Wachter, aktuelle Rechtsprechung zum MoMiG, GmbHR 2009, Seite 785, 793).
  • LG Gera, 07.10.2009 - 2 HKT 26/09

    Form der Einreichung der Gesellschafterliste

    Anmerkung: Das LG Gera hatte in einem vorhergehenden Beschluss in der selben Sache ( NotBZ 2009, 332 ) entschieden, für die Einreichung einer Gesellschafterliste durch den Notar nach § 40 Abs. 2 S. 1 GmbHG genüge die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung dieser Liste.

    Da einfache Zeugnisse elektronisch errichtet werden können ( § 39 a BeurkG ),4 1 BB 2009, 2337 .

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