Rechtsprechung
LG Gießen, 09.03.2023 - 3 O 493/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Gießen, 09.03.2023 - 3 O 493/21
- OLG Frankfurt, 12.06.2023 - 26 W 5/23
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 12.06.2023 - 26 W 5/23
Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich ohne Räumungsverpflichtung
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Gießen vom 9. März 2023 - 3 O 493/21 - in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 25. April 2023 aufgehoben und der Zwangsgeldantrag der Gläubigerin vom 2. Dezember 2022 zurückgewiesen.