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   LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20   

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https://dejure.org/2020,22545
LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20 (https://dejure.org/2020,22545)
LG Hagen, Entscheidung vom 19.06.2020 - 1 S 18/20 (https://dejure.org/2020,22545)
LG Hagen, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 1 S 18/20 (https://dejure.org/2020,22545)
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  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der erforderliche Herstellungsaufwand begrenzt auf diejenigen Mietwagenkosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der L.age des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf, Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist der Geschädigte grundsätzlich gehalten, sich vor Ort nach günstigen Angeboten zu erkundigen, Über den örtlichen Normaltarif hinausgehende Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und nachweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten in der konkreten Situation eine Anmietung zum Normaltarif nicht zugänglich war (vgl. BGH, VI ZR 300/09, NZV 2011, 385 ff.).

    Für'die Ermittlung des örtlich und zeitlich gegebenen Mietwagenangebotes stehen der Schwacke-Mietpreisspiegel und der Fraunhofer-Marktpreisspiegel zur Verfügung, die der BGH beide als grundsätzlich geeignete Schätzungsgrundiagen gebilligt hat (BGH, VI ZR 300/09,:NZV 2011, 385).

    Vielmehr hat das Berufungsgericht den Prozessstoff auf der Grundlage der nach § 529 ZPO zu berücksichtigenden Tatsachen selbstständig von neuem zu prüfen und nach eigenem Ermessen zu bewerten (vgl. BGH, VI ZR 300/09, NJW 2011, "1947 Rn. 22).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im übrigen auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.03.2019 Bezug genommen, mit dem der 1. Zivilsenat ebenfalls auf die "Fracke"-Berechnung umgeschwenkt ist (OLG Düsseldorf; 1 U 74118, NJW-RR 2019, 731), die vom OLG Köln bereits seit längerem bevorzugt wird (OLG Köln, 15 U 186/12, NZV 2014, 314 ff.; 1-15 U 59/16 bei juris).
  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im übrigen auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.03.2019 Bezug genommen, mit dem der 1. Zivilsenat ebenfalls auf die "Fracke"-Berechnung umgeschwenkt ist (OLG Düsseldorf; 1 U 74118, NJW-RR 2019, 731), die vom OLG Köln bereits seit längerem bevorzugt wird (OLG Köln, 15 U 186/12, NZV 2014, 314 ff.; 1-15 U 59/16 bei juris).
  • OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 59/16

    Umfang des Schadensersatzes bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im übrigen auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.03.2019 Bezug genommen, mit dem der 1. Zivilsenat ebenfalls auf die "Fracke"-Berechnung umgeschwenkt ist (OLG Düsseldorf; 1 U 74118, NJW-RR 2019, 731), die vom OLG Köln bereits seit längerem bevorzugt wird (OLG Köln, 15 U 186/12, NZV 2014, 314 ff.; 1-15 U 59/16 bei juris).
  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

    Auszug aus LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20
    Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur aufgezeigten allgemeinen Vor- und Nachteile beider Marktpreiserhebungen (vgl. OLG Hamm, 9 U 142/15, NZV 2016, 336 ff,) erscheint es sachgerecht, keine der beiden Listen isoliert heranzuziehen, sondern der Schätzung eine Mittelweglösung zugrundezulegen.
  • OLG Hamm, 21.04.2008 - 6 U 188/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten - Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20
    Bei Anmietung eines Fahrzeugs gleicher Klasse - wie Im vorliegenden Fall der Mietwagenklasse 3 - nimmt die Kammer zum Zweck der Vorteilsausgleichung für ersparte Eigenaufwendungen einen pauschalen Abzug von 10 % vor (ebenso OLG Hamm, 6 U 188/07, BeckRS 2008, 25295; vgl. Schneider in Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 38, Aufl., C Rn. 50).
  • LG Hagen, 01.12.2017 - 1 S 82/17

    Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten in voller Höhe; Angemessene

    Auszug aus LG Hagen, 19.06.2020 - 1 S 18/20
    Die im angefochtenen Urteil vorgenommene Schadensschätzung entspricht der früheren ständigen Rechtsprechung der Kammer, wonach die ortsüblichen Mietwagenkosten auf der Grundlage der Werte des Fraunhofer-Marktpreisspiegels mit einem Zuschlag von 20 % zum Ausgleich von unfallspezifischen Kostenfaktoren bemessen wurden (vgl. LG Hagen, 1 S 82/17, BeckRS 2017, 149259).
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