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   LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17   

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https://dejure.org/2017,52841
LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17 (https://dejure.org/2017,52841)
LG Halle, Entscheidung vom 01.12.2017 - 1 S 203/17 (https://dejure.org/2017,52841)
LG Halle, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 1 S 203/17 (https://dejure.org/2017,52841)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Halle ändert zu Recht das Urteil des AG Halle bezüglich der Bestimmbarkeit der abgetretenen Schadensersatzforderung ab, kürzt allerdings die Mahnkosten mit Berufungsurteil vom 1.12.2017 - 1 S 203/17 -.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Halle/Saale, 21.05.2014 - 94 C 1245/13
    Auszug aus LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17
    Zudem ergibt sich die Kenntnis der Beklagten zum Sachverhalt auch aus dem Rechtsstreits 94 C 1245/13, der die restlichen Kosten aus der Gutachterrechnung von 106, 68 EUR zum Gegenstand hatte.

    Hierbei ist es rechtlich unbeachtlich, ob die Beklagte den Betrag freiwillig gezahlt hat oder infolge der Verurteilung auf Freistellung der Geschädigten in Höhe der restlichen Kosten im Verfahren 94 C 1245/13.

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17
    Die Zahlungserinnerung ist dabei als verzugsbegründende Mahnung im Sinne von § 286 BGB zu betrachten, da der Kläger eindeutig und bestimmt die Aufforderung unzweideutig zum Ausdruck bringt, die geschuldete Leistung bis spätestens 20.08.2012 zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - III ZR 91/07 - BGHZ 174, 77-83, Rn. 11).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17
    Wie das Berufungsgericht (1 S 248/15) bereits entschieden hat, ist eine Abtretung wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2011, VI ZR 260/10, NJW 2011, 2713), sich mithin Gegenstand und Umfang der Forderung, die Person des Schuldners und erforderlichenfalls auch der Rechtsgrund durch Auslegung des Verfügungsgeschäfts ermitteln lassen (Staudinger/ Busche (2012) BGB § 398 Rn. 53 mwN).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17
    Eine Bezifferung des Schadensersatzanspruchs war im Zeitpunkt der Abtretungserklärung, die zugleich den Auftrag zur Gutachtenerstellung enthielt, weder möglich noch erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 475/15

    Formularvertrag mit einem Kraftfahrzeuggutachter: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17
    Eröffnet sich ihm die Möglichkeit einer Stundung der Honorarforderung des Sachverständigen oder deren Erfüllung ohne eigene finanzielle Vorlage und eigenes Zutun, ist er bereit, seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abzutreten, damit dieser der Sache nach seine Honorarforderung selbst geltend machen kann, solange dadurch keine überraschende Risikoverlagerung zulasten des Geschädigten im Hinblick auf die Geltendmachung des Honoraranspruches erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 475/15 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 87/61

    bestrittener Zugang des Briefs - § 130 BGB, kein Anscheinsbeweis für Zugang bei

    Auszug aus LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17
    Es besteht für die behauptete Postsendung auch kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger erreicht (ständige Rechtsprechung seit BGH NJW 64, 1176; Ellenberger in Palandt, 76. Aufl., § 130 Rn. 21).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZR 238/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Einziehung abgetretener Mietwagenkosten durch

    Auszug aus LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17
    Eine Bezifferung des Schadensersatzanspruchs ist im Zeitpunkt der Abtretungserklärung nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2012, VI ZR 238/11, Schaden-Praxis 2013, 13).
  • AG Halle/Saale, 25.07.2017 - 97 C 276/16
    Auszug aus LG Halle, 01.12.2017 - 1 S 203/17
    Landgericht Halle                                                                                           Verkündet am: Geschäfts-Nr.:                                                                                                  01.12.2017 1 S 203/17 97 C 276/16 Amtsgericht Halle (Saale).
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