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LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 802c ZPO, § 802d ZPO, § 9 Anl 604 GvKostG, § 9 Anl 716 GvKostG, § 142 3101-J-308-SF
Gerichtsvollzieherkosten: Gebühr für die Ablehnung eines unbegründeten Antrags auf Nachbesserung der Vermögensauskunft - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- OLG Karlsruhe, 25.08.2015 - 11 W 3/15
Gerichtsvollzieherkosten: Anfall einer Einigungsgebühr; Erhebung einer Gebühr für …
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Da es daran fehlt, entbehrt auch die Erhebung der pauschalen Auslage einer Grundlage (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 14 W 813/15 -, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 -, jeweils zitiert nach juris). - OLG Koblenz, 19.01.2016 - 14 W 813/15
Gerichtsvollzieherkosten: Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Zustellung …
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Da es daran fehlt, entbehrt auch die Erhebung der pauschalen Auslage einer Grundlage (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 14 W 813/15 -, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 -, jeweils zitiert nach juris). - BGH, 03.02.2011 - I ZB 50/10
Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bei …
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Hierzu verweist die Gläubigerin insbesondere auf zwei Entscheidungen des BGH (Beschlüsse v. 04.10.2007, - I ZB 11/07 - und vom 03.02.2011 - I ZB 50/10 -) sowie auf mehrere Entscheidungen von verschiedenen Amtsgerichten, die die Auffassung vertreten, dass für die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses weder Gebühren noch Auslagen verlangt werden können.
- BGH, 04.10.2007 - I ZB 11/07
Zulässigkeit der Erinnerung des Gläubigers gegen die Aufnahme eines …
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Hierzu verweist die Gläubigerin insbesondere auf zwei Entscheidungen des BGH (Beschlüsse v. 04.10.2007, - I ZB 11/07 - und vom 03.02.2011 - I ZB 50/10 -) sowie auf mehrere Entscheidungen von verschiedenen Amtsgerichten, die die Auffassung vertreten, dass für die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses weder Gebühren noch Auslagen verlangt werden können. - AG Hamburg-Bergedorf, 27.05.2015 - 416 M 470/15
Zwangsvollstreckung: Gerichtsvollziehergebühr für Beantragung der Nachbesserung …
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Auch bei einem unbegründeten Antrag auf Nachbesserung handelt es sich um eine (versuchte) Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens (vgl. LG Bremen, Beschluss vom 03. März 2016 - 2 T 412/15 -, juris; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 416 M 470/15 -, AG Celle, Beschluss vom 17. April 2015 - 26 M 10364/15 -, jeweils zitiert nach juris mwN). - LG Bremen, 03.03.2016 - 2 T 412/15
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Auch bei einem unbegründeten Antrag auf Nachbesserung handelt es sich um eine (versuchte) Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens (vgl. LG Bremen, Beschluss vom 03. März 2016 - 2 T 412/15 -, juris; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 416 M 470/15 -, AG Celle, Beschluss vom 17. April 2015 - 26 M 10364/15 -, jeweils zitiert nach juris mwN). - LG Bonn, 25.04.2006 - 4 T 167/06
Die sofortige Beschwerde eines Gläubigers ist unbegründet ohne Vorliegen eines …
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Für den Fall der Ablehnung eines Antrags auf Nachbesserung wurde vertreten, dass abweichend von dieser Regel eine erneute Gebühr nach Nr. 260 zu § 9 GvKostG oder - wie im vorliegenden Fall - eine Gebühr nach Nr. 604 zu § 9 GvKostG erhoben werden könne, da es sich nicht um eine Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens handele (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 T 167/06 -, zitiert nach juris). - LG Dresden, 19.05.2005 - 8 T 332/05
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Die Umdeutung eines Ergänzungsantrages für den Fall, dass dieser von dem Gerichtsvollzieher für unbegründet erachtet werden sollte, in einen neuen Antrag nach § 802c ZPO ist ebenfalls bereits im Allgemeinen nicht zulässig (…so auch Hartmann, KostG, 43. Aufl., 260 KVGv, Rn 5 und LG Dresden, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 8 T 0332/05, 8 T 332/05 -, AG Warendorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 3 M 155/15 -, jeweils zitiert nach juris). - AG Hamburg-Harburg, 05.02.2003 - 617a M 2608/02
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Insoweit handele es sich um eine neue eigenständige Amtshandlung (vgl. z.B. AG Hamburg-Harburg, Beschluss vom 05. Februar 2003 - 617a M 2608/2002, 617a M 2608/02 -, zitiert nach juris). - AG Celle, 17.04.2015 - 26 M 10364/15
Auszug aus LG Halle, 02.03.2017 - 1 T 358/16
Auch bei einem unbegründeten Antrag auf Nachbesserung handelt es sich um eine (versuchte) Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens (vgl. LG Bremen, Beschluss vom 03. März 2016 - 2 T 412/15 -, juris; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 416 M 470/15 -, AG Celle, Beschluss vom 17. April 2015 - 26 M 10364/15 -, jeweils zitiert nach juris mwN). - AG Warendorf, 12.02.2015 - 3 M 155/15
- AG Bad Saulgau, 26.06.2015 - 2 M 778/15
- AG Leipzig, 20.04.2015 - 431 M 3584/15