Rechtsprechung
   LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22617
LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09 (https://dejure.org/2010,22617)
LG Halle, Entscheidung vom 15.07.2010 - 4 O 1602/09 (https://dejure.org/2010,22617)
LG Halle, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 4 O 1602/09 (https://dejure.org/2010,22617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwalt mit slowakischem Doktortitel - "Dr.prav." darf sich nicht "Dr." nennen: Der akademische Grad ist nicht gleichwertig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Führung des Dr-Titels ohne herkunftsweisenden Zusatz unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß bei Führung von im Ausland erworbenem Dr-Titel ohne Herkunftsnachweis

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

    Ein solcher, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitender Vertrauensschutz kann aber bereits grundsätzlich dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die vorherige Rechtslage unklar oder Änderungen abzusehen waren (BVerfGE 30, 367, 387; 45, 142, 174; 50, 177, 193 f.; 76, 256, 350) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückwirkung ist ohnehin allein die objektive Vorhersehbarkeit entscheidend (BVerfGE 76, 256, 350).

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

    Gesetzliche Änderungen in Form der unechten Rückwirkung sind dabei regelmäßig nicht verfassungswidrig, wobei allerdings ein rechtsstaatlicher Vertrauensschutz ergeben kann, dass letzterem der Vortritt dann einzuräumen ist, wenn eine Abwägung ergibt, dass der Vertrauensschutz auf die Sicherheit einer bestehenden Rechtslage aus bestimmten Gründen den Vorrang genießt (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227; 43, 242, 287; 72, 176, 196; 78, 249, 284; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

    Gesetzliche Änderungen in Form der unechten Rückwirkung sind dabei regelmäßig nicht verfassungswidrig, wobei allerdings ein rechtsstaatlicher Vertrauensschutz ergeben kann, dass letzterem der Vortritt dann einzuräumen ist, wenn eine Abwägung ergibt, dass der Vertrauensschutz auf die Sicherheit einer bestehenden Rechtslage aus bestimmten Gründen den Vorrang genießt (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227; 43, 242, 287; 72, 176, 196; 78, 249, 284; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

    Gesetzliche Änderungen in Form der unechten Rückwirkung sind dabei regelmäßig nicht verfassungswidrig, wobei allerdings ein rechtsstaatlicher Vertrauensschutz ergeben kann, dass letzterem der Vortritt dann einzuräumen ist, wenn eine Abwägung ergibt, dass der Vertrauensschutz auf die Sicherheit einer bestehenden Rechtslage aus bestimmten Gründen den Vorrang genießt (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227; 43, 242, 287; 72, 176, 196; 78, 249, 284; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Anderes verlangt auch das europäische Recht nicht (vgl. EuGH, NVwZ 1993, 661; BVerwG, NVvvZ 1998, 520).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Gesetzliche Änderungen in Form der unechten Rückwirkung sind dabei regelmäßig nicht verfassungswidrig, wobei allerdings ein rechtsstaatlicher Vertrauensschutz ergeben kann, dass letzterem der Vortritt dann einzuräumen ist, wenn eine Abwägung ergibt, dass der Vertrauensschutz auf die Sicherheit einer bestehenden Rechtslage aus bestimmten Gründen den Vorrang genießt (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227; 43, 242, 287; 72, 176, 196; 78, 249, 284; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Ein solcher, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitender Vertrauensschutz kann aber bereits grundsätzlich dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die vorherige Rechtslage unklar oder Änderungen abzusehen waren (BVerfGE 30, 367, 387; 45, 142, 174; 50, 177, 193 f.; 76, 256, 350) .
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Ein solcher, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitender Vertrauensschutz kann aber bereits grundsätzlich dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die vorherige Rechtslage unklar oder Änderungen abzusehen waren (BVerfGE 30, 367, 387; 45, 142, 174; 50, 177, 193 f.; 76, 256, 350) .
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Gesetzliche Änderungen in Form der unechten Rückwirkung sind dabei regelmäßig nicht verfassungswidrig, wobei allerdings ein rechtsstaatlicher Vertrauensschutz ergeben kann, dass letzterem der Vortritt dann einzuräumen ist, wenn eine Abwägung ergibt, dass der Vertrauensschutz auf die Sicherheit einer bestehenden Rechtslage aus bestimmten Gründen den Vorrang genießt (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227; 43, 242, 287; 72, 176, 196; 78, 249, 284; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

  • VG Arnsberg, 16.04.2009 - 9 L 45/09

    JUDr. oder "doctor práv"

  • LG Kiel, 18.12.2009 - 14 O 70/09

    Unlauterer Wettbewerb: Führen eines Hochschultitels ohne Hinweis auf dessen

  • OLG Bamberg, 25.05.2011 - 3 U 7/11

    Irreführende Werbung: Führung des "Dr."-Titels durch einen deutschen Rechtsanwalt

    Damit handelt es sich um einen Fall unechter Rückwirkung (ebenso BayVerfGH a. a. O. Rdnr. 45 für eine vergleichbare Fallgestaltung und das vom Beklagten selbst als Anlage B36 selbst vorgelegte Urteil des Landgerichts Halle vom 15.07.2010 - 4 O 1602/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht