Rechtsprechung
   LG Hamburg, 04.02.2000 - 303 O 300/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,32371
LG Hamburg, 04.02.2000 - 303 O 300/98 (https://dejure.org/2000,32371)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2000 - 303 O 300/98 (https://dejure.org/2000,32371)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 303 O 300/98 (https://dejure.org/2000,32371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,32371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Aufwendungen eines Versicherungsgebers aufgrund eines Teilungsabkommens; Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Konstruktion eines Baugerüsts; Möglichkeiten der Sicherung von Baugerüsten; Auswirkungen der Üblichkeit des Verstoßes gegen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsbeschränkung nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII - vorübergehende Verrichtung betrieblicher Tätigkeiten durch Versicherte mehrerer Unternehmen auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.09.1999 - 6 W 31/99

    Streitigkeit aus einer unerlaubten Handlung ; Zulässigkeit des Rechtsweges zu den

    Auszug aus LG Hamburg, 04.02.2000 - 303 O 300/98
    Zum Teil wird eine "weite Auslegung" vertreten (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 1999, S. 374, 375; zum Streitstand siehe auch OLG Hamm, r+s 1999, S. 462, 463).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.1999 - 7 U 894/98

    Haftungsbeschränkung nach § 106 Abs. 3 SGB VII - vorübergehende Verrichtung

    Auszug aus LG Hamburg, 04.02.2000 - 303 O 300/98
    Zum Teil wird eine "weite Auslegung" vertreten (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 1999, S. 374, 375; zum Streitstand siehe auch OLG Hamm, r+s 1999, S. 462, 463).
  • OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 2 U 192/98
    Auszug aus LG Hamburg, 04.02.2000 - 303 O 300/98
    Zum Teil wird § 106 Abs. 3 SGB VII aber auch enger ausgelegt (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 8.7.1999, 2 U 192/98, S. 9 ff. der von der Klägerin eingereichten Urteilsausfertigung; Steinfeltz, Die Berufsgenossenschaft 1997, S. 378, 379; Baethge, NZA 1999, S. 73, 75).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus LG Hamburg, 04.02.2000 - 303 O 300/98
    Der ordnungswidrige Zustand des Gerüsts war auch ursächlich für den Sturz des Verletzten, des Zeugen H. Bei einem Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften spricht ein Anscheinsbeweis dafür, daß dieser ursächlich für einen Unfall im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle war (vgl. BGH WM 1996, S. 835, 838; Palandt/Thomas, BGB, 59. Aufl., § 823, Rn. 76, 168).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.1999 - 7 U 30/99

    Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII gilt auch für den Unternehmer

    Auszug aus LG Hamburg, 04.02.2000 - 303 O 300/98
    Nach Auffassung der Kammer sind nämlich die Voraussetzungen des § 106 Abs. 3 Alt. 2 SGB VII nicht erfüllt, und zwar selbst dann, wenn man zugunsten der Beklagten davon ausgeht, daß § 106 Abs. 3 nicht nur für die Ersatzpflicht der für die beteiligten Unternehmen Tätigen untereinander gilt, sondern auch für die Haftung der Unternehmer selbst (so OLG Karlsruhe r+s 1999, 373, 374; dagegen Kater/Leube, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, § 106, Rn. 16; Lemcke, Urteilsanmerkung, r+s 1999, S. 377).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.1999 - 13 U 206/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspfllicht bei fehlender Absicherung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 04.02.2000 - 303 O 300/98
    So wird für erforderlich gehalten, daß die Verrichtung betrieblicher Tätigkeiten durch die Versicherten mehrerer Unternehmen in engem zeitlichen und räumlichen Kontakt nebeneinander erfolgt und daß die Tätigkeitsbereiche der verschiedenen Unternehmen sich zeitlich und räumlich zumindest teilweise überlappen (vgl. OLG Karlsruhe, Zivilsenat in Freiburg, Zwischen-Urteil vom 17.11.1999, 13 U 206/98, S. 7 der von der Klägerin eingereichten Urteilsausfertigung; vgl. Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkommentar, § 106 SGB VII, Anm. 8.2; wohl auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Band 3/1, § 106 SGB VII, wo als Beispiel das gleichzeitige Arbeiten von Installateuren und Maurern genannt wird).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht