Rechtsprechung
LG Hamburg, 11.12.2007 - 324 O 940/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,51982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Hamburg, 11.12.2007 - 324 O 940/07
Die den Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auslösende Begehungsgefahr ist aufgrund der bereits eingetretenen Rechtsverletzung durch die angegriffene Berichterstattung als Wiederholungsgefahr indiziert und hätte grundsätzlich nur durch die Abgabe einer (hinreichend Strafbewehrten) Unterlassungsverpflichtungserklärung - die die Antragsgegner hier nicht abgegeben haben - beseitigt werden können (vgl. BGH NJW 1994, 1281, 1283 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ).