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   LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10   

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https://dejure.org/2011,5471
LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10 (https://dejure.org/2011,5471)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2011 - 309 S 66/10 (https://dejure.org/2011,5471)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 309 S 66/10 (https://dejure.org/2011,5471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGB
    Die Verwendung irreführender Formulare für Branchenbuch-Einträge ist Betrug

  • openjur.de

    §§ 123, 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGB
    Zum Zahlungsanspruch für eine Anzeige in einem Internet-Adressenregister; Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zum Versand irreführender Branchenbuch-Formulare

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht bei beabsichtigter Täuschung eines Branchenbuch-Korrektur-Schreibens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht bei beabsichtigter Täuschung eines Branchenbuch-Korrektur-Schreibens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht gegenüber Online-Branchenbuch Betreiber bei bewusster Irreführung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LG Hamburg zu Branchenbuchabzocke: Eintragungsformular "Datenaktualisierung 2008" des DAD Deutscher Adressdienst erfüllt Straftatbestand des Betrugs - Gericht sieht aufgrund Gesamtschau der Umstände eine Täuschungsabsicht des Anbieters als gegeben an

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Branchenbuch-Anbieter

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zu Branchenbucheinträgen: Vertragsfallen sind Betrugshandlungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Hamburg-Barmbek, 05.03.2010 - 822 C 420/09

    Rechnung / Mahnung der "Gewerbeauskunft-Zentrale" - Firma

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 05. März 2010 (Az.: 822 C 420/09) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts-Hamburg-Barmbek, Geschäfts-Nr. 822 C 420/09, vom 05.03.2010 wird aufgehoben, 2. Die Klage wird abgewiesen.

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH NJW 2001, 2187, 2189).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Es ist - entgegen dem Berufungsvorbringen der Beklagten - nicht entscheidend, ob der Kläger seinerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 33, 302, 310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Es ist - entgegen dem Berufungsvorbringen der Beklagten - nicht entscheidend, ob der Kläger seinerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 33, 302, 310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07; Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Es ist - entgegen dem Berufungsvorbringen der Beklagten - nicht entscheidend, ob der Kläger seinerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 33, 302, 310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288).
  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07; Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07; Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • LG Heilbronn, 23.06.2010 - 3 S 19/10

    Branchenbuch-Anbieter

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Gerade wegen der unverbindlich klingenden Bitte um Überprüfung und Korrektur allgemein bekannter Daten sowie aufgrund des Umstandes, dass keiner der Adressaten mit Gesamtkosten von über EUR 1.900,- für eine einfache Onlineeintragung rechnen musste, konnte die Beklagte darauf bauen, dass dieser - überhöhte - Preis zumindest von einigen Kunden schlicht übersehen wird (vgl. zum Ganzen auch LG Heilbronn, Beschluss vom 23.06.2010, Az. 3 S 19/10).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07; Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • LG Bonn, 22.08.2012 - 5 S 82/12

    Bezahlung eines Eintrags in einem im Internet betriebenen Ärzteverzeichnis

    Das Verhalten des Täuschenden muss geeignet sein, bei dem Geschäftspartner eine Fehlvorstellung hervorzurufen und dadurch die Abgabe einer Willenserklärung zu erwirken, die andernfalls nicht abgegeben würde (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 14.01.2011, 309 S 66/10 [juris, Rn. 50]).

    cc) Ob die Beklagte bei größerer Sorgfalt die Entstehung einer Fehlvorstellung hätte vermeiden können, ist unerheblich (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.1988, VIII ZR 160/87 [juris, Rn. 26]; LG Hamburg, Urt. v. 14.01.2011, 309 S 66/10 [juris, Rn. 51]; Münchener Kommentar/Armbrüster, BGB, 6. Aufl., § 123 Rn. 22).

  • OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13

    Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle

    Es handelt sich nicht um das bloße Ausnutzen eines Irrtums, sondern um dessen Herbeiführung durch gezielte Verschleierungsmanöver (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2001 - 4 StR 439/00 -, NStZ 2001, 430 = NJW 2001, 2187 [Angebotsschreiben mit Rechnungsmerkmalen; Internet Todesanzeigen] ; BGH, Urt. v. 04.12.2003 - 5 StR 308/03 -, NStZ-RR 2004, 110 = StV 2004, 535 [Angebotsschreiben mit Rechnungsmerkmalen; Datenbank] ; BGH, Urt. v. 26.07.2012 - VII ZR 262/11 -, NJW-RR 2012, 1261 = BB 2012, 2718 ["Eintragungsantrag Gewerbedatenbank"] ; BGH Urt. v. 30.06.2011 - I ZR 157/10 -, NJW 2012, 1449 ["Eintragungsantrag" Branchenverzeichnis] , OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.02.2012 - I-20 U 100/11 -, WRP 2012, 731 [Aktualisierung Internet Branchenverzeichnis] ; LG Hamburg, Urt. v. 14.01.2011 - 309 S 66/10 -, ZWH 2011, 39 [Unternehmensregister] ; AG Hamburg-Barmbek, Urt. v. 05.03.2010 - 822 C 420/09 -, zitiert nach juris [Unternehmensregister] ; LG Saarbrücken, Urt. v. 26.10.2012 - 13 S 143/12, zitiert nach juris [Branchenverzeichnis] ; LG Bonn, Urt. v. 22.08.2012 - 5 S 82/12 -, zitiert nach juris [Ärzteverzeichnis] ; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 263 Rdnr. 28).
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