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LG Hamburg, 24.01.2020 - 625 Qs 39/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Bestimmtheitsanforderungen an Weisungen in einem Bewährungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Harburg, 23.09.2019 - 621 Ls 52/18
- LG Hamburg, 24.01.2020 - 625 Qs 39/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 03.03.2015 - 1 Ws 74/15
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz bislang unterbliebener …
Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2020 - 625 Qs 39/19
Diese Weisungen entsprechen nicht den Voraussetzungen des § 56c StPO, sie sind insbesondere nicht hinreichend bestimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 Ws 74/15). - OLG Braunschweig, 09.01.2006 - Ws 1/06
Anforderungen an die Bestimmtheit der Auflage zur Ableistung gemeinnütziger …
Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2020 - 625 Qs 39/19
Allein dem Richter hat der Gesetzgeber die Befugnis vorbehalten, dem Verurteilten durch die Erteilung von Auflagen und Weisungen besondere Pflichten aufzuerlegen und diese inhaltlich auszugestalten; eine - und sei es nur ergänzende - Anordnungs- und Ausgestaltungskompetenz des Bewährungshelfers hat er hingegen nicht vorgesehen, wie sich aus § 56d StPO ergibt (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Beschluss vom 09.01.2006 - Ws 1/06 m.w.N.).