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   LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 871/06   

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LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 871/06 (https://dejure.org/2007,37908)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2007 - 324 O 871/06 (https://dejure.org/2007,37908)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2007 - 324 O 871/06 (https://dejure.org/2007,37908)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 871/06
    Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 Satz 1 und 2 ZPO , die Streitwertfestsetzung auf §§ 3 (2 × EUR 2 500, 00, s. Beschluss des BGH v. 28.9.2006, Az. III ZR 33/06 ), 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO .
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03

    Zustandekommen eines Beförderungsvertrages mit der Deutschen Post über die

    Auszug aus LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 871/06
    Dieser sich aus §§ 133, 145 BGB ergebende Inhalt des mit dem Erwerb der DVD-ROM angebahnten Vertrages ist dem Verbraucher, der die betreffende DVD-ROM in einem Ladengeschäft oder sonst erwerben will, auch hinreichend klar; denn abzustellen ist auf die Sicht verständiger und redlicher Vertragspartnern unter Berücksichtigung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise (BGH, Urt.v. 30.3.2006, NJW-RR 2006, S. 1210 ff., 1211 [BGH 30.03.2006 - I ZR 123/03] zur Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 871/06
    Der Auffassung der Beklagten, die Klausel beziehe sich nicht auf gesetzliche Gewährleistungsansprüche, sondern stelle lediglich klar, dass dem Kunden nicht durch Rechtsgeschäft weitergehenden Garantien eingeräumt würden, kann im Lichte der bei Verbandsklagen anzuwendenden "kundenfeindlichsten Auslegung" (BGH, Urt.v. 27.9.2000, NJW 2001, S. 292 ff., 297 [BGH 27.09.2000 - VIII ZR 155/99] m.w.N.) nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamburg, 16.10.2008 - 10 U 87/07

    Anwendbarkeit deutschen Sachrechts bei einem Handlungsort in Washington und einem

    die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 28.09.2007, Az.: 324 O 871/06 zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an dem Vorstandsvorsitzenden der Beklagten, zu unterlassen, in Bezug auf Lizenzverträge im Zusammenhang mit dem Kauf von Computerspielen durch Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nachfolgende oder inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über die Nutzung von spielebezogenen Dienstleistungen einzubeziehen sowie sich auf diese Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:.
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